200 % Sanktion!

12 Antworten

Eine 200% Sanktion, du meinst sicher 100%, das reicht!

Nun, deine Freundin ist verpflichtet, solche Termine wahrzunehmen, dass wusste sie auch. Sie muss alles tun, um wieder in Arbeit zu kommen, tut sie das nicht und meint sich auf der sozialen Hängematte ausruhen zu müssen, dann gibt´s eben kein Geld. Ursache - Wirkung. Ob diese Wirkung menschenwürdig ist oder nicht, hätte sie sich früher überlegen müssen! Jetzt kann sie versuchen beim JobCenter ein Darlehen zur Überbrückung der Sperre zu bekommen. Allerdings ist das eine Einzelfallentscheidung, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf und zurückzahlen muss sie das Darlehen natürlich auch. Ansonsten wäre ihr zu raten, ihren Hintern zu bewegen und sich schnellstens einen Job zu suchen.


Goldsieb  13.11.2012, 22:15

eine falsche antwort, die der fragestellenden person ein falsches rechtsempfinden vermittelt. lies dir mal ganz genau das urteil des BVERG vom 9.02.2010 durch!

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Also ich kenne das so wenn man 200% Sanktion bekommen hat das man da garkein geld bekommt sondern Lebensmittelgutscheine. Sie kann aber bei ihrem Fallmanager nach einer längeren Maßnahme fragen um die Sperre auch 6 Wochen zu verkürzen. laut gesetz geht das.

Die kann Widerspruch einlegen. Das wird aber wenig bringen. Wenn sie sich bei den Bescheiden die Rechtshelfbelehrungen durchgelesen hätte, dann hätte sie das vermeiden können. Wenn man Leistungen bezieht muss man seine Verpflichtungen einhalten.


Goldsieb  13.11.2012, 22:22

das stimmt nicht was du schreibst. das jobcenter hat sicher zustellen das das existenzminimum - was der gesetzgeber beschlossen hat - immer in voller höhe gezahlt wird. (urteil des BVERG vom 9.02.2010)

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Solange sie 20 EUR erhält ist sie immerhin noch über das Jobcenter krankenversichert.

Echtes Mitleid habe ich nicht, aber sie sollte zunächst einmal Widerspruch gegen die Sanktionen einlegen und dann unbedingt zu einer Sozialberatung vor Ort gehen.

Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung und mehrere Meldeversäumnisse sind zwar grundsätzlich sanktionierbar, aber häufig begehen die Jobcenter Formfehler; zumindest das sollte sie überprüfen lassen und ansonsten Einsicht in ihr Fehlverhalten siganlisieren, sodass der Vermittler die Sanktion auf 6 Wochen beschränken kann.

Sie kann sich dann nur noch zusätzlich Lebensmittelgutscheine zum Einkauf der notwendigsten Dinge holen. Wenn sie rückwirkend bis zu einem gewissen Zeitraum ( nicht für 3 Monate machbar) glaubhaft und nachweisbar ihr Nichterscheinen belegen kann, wäre evtl ein Teil-Einspruch möglich. Wenn sie allerdings drei Monate wirklich gar nichts gemacht hat, also weder Lust auf Bewerbungen noch aufs Erscheinen gehabt hat, obwohl nichts wirklich Gravierendes anlag, dann hat sie ihre jetzige Situation auch komplett selbst verschuldet.


Goldsieb  13.11.2012, 22:13

das stimmt nicht. sie hat unabhängig von verpassten terminen und verstößen gegen eine EV das recht auf volles alg 2 . (!!!)

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