Darf meine Freundin mit Hartz 4 mit mir in Urlaub, den ich für sie bezahle, ohne dass ich ihr finanziele Schwierigkeiten bei Amt mit der Einladung verursache?

11 Antworten

Sie muss nur einen Antrag auf Ortsabwesenheit vorher stellen und die schriftliche Genehmigung abwarten.. Was sie genau in dieser Zeit dann macht, geht keinen etwas an.

Ja, sie muss nur die Ortsabwesenheit entsprechend beantragen / sich genehmigen lassen.

Du darfst sie übrigens auch ganz bei Dir einziehen lassen und komplett für sie sorgen, so dass sie weg vom Amt ist.


Wernerdermilde 
Beitragsersteller
 22.06.2015, 14:44

warum sollte ich sie bei mir einziehen lassen? Hätte sie dadurch irgendwelche Vorteile?

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Gerneso  22.06.2015, 14:52
@Wernerdermilde

Klar hätte sie die. Sie müsste sich nicht mehr beim Amt rechtfertigen und auch keine Termine mehr wahrnehmen.

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Wernerdermilde 
Beitragsersteller
 22.06.2015, 14:55
@Gerneso

Ich denke sie muss sich gar nicht rechtfertigen, nur die Ortsabwesenheit anmelden? Und irgendwelche Termine hat man ja immer.

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Gerneso  22.06.2015, 15:09
@Wernerdermilde

Die Frage, die Du Dir stellen solltest ist - soll es mal was Festes werden, auch auf die Gefahr hin, dass sie nie arbeiten wird und zum gemeinsamen Leben etwas beisteuern kann? Wenn nicht, ist sie mittel-/langfristig nicht die Richtige für Dich. Bis HartzIV ist man ja schon länger arbeitslos. Will sie überhaupt wieder ein geregeltes Leben ohne Bedürftigkeit?

Wenn Du nur eine Urlaubsbegleitung suchst, ist doch alles gut. Dann lad sie ein und gut ist.

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Wernerdermilde 
Beitragsersteller
 22.06.2015, 15:16
@Gerneso

Ja, genau so ist es. Ich reise gerne, deshalb auch viel, allerdings ungerne alleine. Und so kann ich ihr eine Freude bereiten, indem ich sie mitnehme. Und ob es was festes wird oder nicht ist ja erstmal egal. Es geht um den Urlab.

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Wernerdermilde 
Beitragsersteller
 22.06.2015, 15:24
@Gerneso

Genau so sehe ich das auch, und eigentlich sogar noch viel besser.

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Gerneso  22.06.2015, 15:29
@Wernerdermilde

Meine Empfehlung wäre nur, dass Du Dich selbst ums Verhüten kümmerst. Sonst bist Du schneller langfristig finanziell verpflichtet, als Dir lieb ist. Es könnte sein, dass sie Dich als guten Fang einsortiert.

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Nemainn  22.06.2015, 16:27
@Gerneso

Gerneso,

geht's noch? Du hast doch keine Ahnung warum die Freundin ALG II bekommt! Du weißt ja nicht mal ob sie vielleicht nur aufstockt! 

Sie gleich als sonstwas hinstellen zu wollen, als würde sie ihn nur ausnutzen wollen ist sowas von unangebracht!

Bitte denk nach bevor du was schreibst!!! Du willst doch auch nicht, dass über dich geurteilt wird und erst recht nicht, dass so über dich geschrieben wird!!

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Gerneso  22.06.2015, 16:32
@Nemainn

Ich empfehle grundsätzlich JEDEM Mann, der keine ernsthaften Ambitionen hat, sich selbst um die Verhütung zu kümmern und sich nicht auf die Frau zu verlassen.

Bei jemandem der vom Amt lebt ist des weiteren davon auszugehen, dass ja im Falle einer Schwangerschaft nur der Mindestsatz an Elterngeld gezahlt wird, welches nicht reicht, so dass der Vater mehr zur Kasse gebeten wird, als bei einer Frau, die 1800 Euro Elterngeld bekommt.

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Wernerdermilde 
Beitragsersteller
 22.06.2015, 21:26
@Gerneso

sprichst du aus Erfahrung? auch wenn es hier um ein anderes Thema geht, vielleicht magst du erzählen?

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Gerneso  23.06.2015, 09:25
@Wernerdermilde

Ich bin selbst nicht betroffen. Aber fast jeder kennt doch jemanden, wo nur ein Elternteil das Kind geplant hat. In den meisten Fällen sind dies keine Paare wo beide auf Augenhöhe verdienen und die Kindsmutter finanziell unabhängig ist. Die Frauen, die einen guten Job haben, kehren auch nach dem Elterngeld wieder in den Job zurück, während die, die kein Geld / Einkommen haben, meinen sie müssten 3 Jahre Zuhause bleiben und den Vater (der nicht mal bei der Familie lebt) zahlen lassen.

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Nemainn  23.06.2015, 18:30
@Gerneso

Nur weil du eine schlechte Erfahrung gemacht hat, heißt es nicht, dass du hier mir Vorurteilen um dich schmeißen darfst/sollst. 

Und, dass eine Frau 1800€ elterngeld bekommt is ziemlich selten, den das würde ein brutto Gehalt von über 2600€ voraus setzen. ..

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Gerneso  24.06.2015, 06:35
@Nemainn

Fakt ist, wenn ein Mann nur Spaß ohne Verpflichtung will, ist es besser er vertraut die Verhütung niemand anders an sondern sorgt selbst vor.

Ich habe keine schlechte Erfahrung gemacht. Verkehre aber auch nicht in RTL2 Kreisen.

Ich kenne viele Frauen die das von Dir genannte Gehalt haben oder ein noch höheres. In wirtschaftlich guten Gegenden und mit einschlägiger Qualifikation und Berufserfahrung ist das ein normales Gehalt. Auch für Frauen.

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Zum einen ist das Geschenk ja Sachbezogen, es waere was anderes, wenn du ihr einen Gutschein schenken wuerdest, den koennte man zu Geld machen. Du bietest ihr ja aber nur die Mitfahrt auf dieser Reise an und das heisst ja auch nicht, dass du auf der Reise alles zahlst. Sie muss ja weiterhin ihre Miete und ihre Nebenkosten zahlen, vielleicht noch jemanden, der nach den Pflanzen schaut und auf der Reise braucht sie auch Utensilien wie Sonnencreme, Kleidung, Duschzeug etc. Und mal telefonieren, fuer Toilette bezahlen oder ein Eis kaufen wird sie dort auch. Sie hat daher nicht weniger Kosten als zu Hause.

Muesste sie ins Krankenhaus, wuerde ihre Leistung deswegen ja auch nicht gekuerzt werden. Und wenn sie Sonntags bei ihren Eltern essen geht auch nicht. Wie sie ihren Bedarf ausgibt, ist ihre Sache.

 

Auf dem Amt muss sie aber ihre Abwesenheit beantragen und genehmigen lassen. Das geht einmal im Jahr bis zu 3 Wochen, wird aber meist nicht langfristig genehmigt, sondern nur einige Wochen vorher. D.h. im Ernstfall koennte es bei langfristiger Buchung daher sein, dass ihr die Reise gar nicht genehmigt wird, weil z.B. eine Kursteilnahme vorgesehen ist oder so.

Sie muss auch gar nicht unbedingt den Urlaub erwaehnen, sie kann auch ihre Ortsabwesenheit z.B. mit dem Besuch einer alten Freundin am anderen Ende in Deutschland begruenden. Sie muss nur ihre Ortsabwesenheit melden.

Also wird es nicht irgendwie so dargestellt, dass ich für die Zeit der Urlaubes ihr das Leben finanziere und sie somit nicht bedürftig ist oder sowas?

Oder dass man den geldlichen Wert der Reise als Geschenk angeben muss, der irgendwo verrechnet werden muss?

@ Wand

Warum soll ich es nicht tun?


jbinfo  22.06.2015, 14:42

Wo und wie sie den Urlaub verbringt, geht keinem etwas an.

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beangato  22.06.2015, 14:40

Bitte kommentiere in Zukunft die Antworten :)

Nein, Du musst gar nichts angeben - nirgendwo.

Also wird es nicht irgendwie so dargestellt, dass ich für die Zeit der Urlaubes ihr das Leben finanziere und sie somit nicht bedürftig ist oder sowas?

Nein.

Oder dass man den geldlichen Wert der Reise als Geschenk angeben muss, der irgendwo verrechnet werden muss?

Nein.

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Also, mit der Ortsabwesenheit, wurde schon fasst alles gesagt, nur eine Sache könnte Probleme bereiten, nämlich, wenn die vom Amt davon ausgehen, dass er noch mehr für dich sorgt, und du nicht mehr bedürftig bist. Das geht die nichts an, sie hat einen Anspruch, auf 21 Tage Urlaub. Guter tip!! Uhrlaub machen und schweigen!