Hallo User ,

erstmal im voraus vielen Dank für alle Nachrichten.

1)DARF MAN wenn man miete und kaution von sich selber vorstrecken wenn das Jobcenter solange brauch ? Oder bekommt man dann keine Miete mehr weil es somit schon aus eigenem gezahlt wurde und man somit nicht bedürftig ist ?

2) Wenn das Jobcenter die miete überweist , darf man diese dann auch auf ein anderes Konto überweisen und dort die miete überweisen weil das Jobcenter schrieb wovon die miete gezahlt wurde weil auf dem anderen Konto noch 40 Euro waren un die mitbenutzt wurden zur Zahlung der miete.

3) das Kreisjobcenter zahlt zbsp die Kaution , muss man diese dann direkt an den Vermieter weitergeben oder kann man davon die miete zahlen wenn das Jobcenter zulange brauch für die mietzahlung . Dann würde man die nachzahlung als kaution nehmen weil das Jobcenter da auch alles wissen will.

Wieso wollen die alles wissen und laden einen zu einem Termin ein und suchen nach allen.

Mfg