ich werde nach düsseldorf umziehen, habe schon eine Zustimmung, aber die Arge in düsseldorf möchte eine notwendigkeitsbescheinigung?

1 Antwort

Auch Alg II-Bezieher sind nicht in ihrer Freizügigkeit beschränkt. Jeder kann hinziehen, wo er möchte. Die Zustimmung zum Umzug erteilt die Stadt aus der du wegzieht anhand strikter Vorgaben. Es ist nicht so, dass man die Zustimmung erteilen kann, weil man froh ist, dass jemand wegzieht. Für die Zustimmung ist auch eine Bescheinigung der neuen zuständigen Stelle über die Angemessenheit der neuen Wohnung erforderlich. Die Zustimmung ist wichig für die Übernahme der Umzugskosten und einer eventuellen Kaution. Wenn du diese Kosten nicht hast oder selbst trägst, kannst du machen, was du willst. Für eine Zustimmung muss ein wichtiger Grund vorliegen und das ist in der Regel die schrifliche Einstellungszusage eines Arbeitsgebers für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Man sollte natürlich auf jeden Fall rechtzeitig den Antrag bei dem neuen Jobcenter stellen, damit die Zahlungen geischert sind.