Guten Abend,

Es geht um eine Mitteilung vom Jobcenter welches ich heute mit der Post erhalten habe. Leider blicke ich da nicht so ganz durch.

Folgendes Schreiben: *Sehr geehrter Herr X.

ich gewähre seit dem 01.02.2013 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt nach dem SGB II für Ihr Kind X Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Sie der genannten Person unter bestimmten Voraussetzungen unterhaltspflichtig. Dieser Unterhalt ist nach § 33 SGB II für die Zeit meiner Leistungsbewilligung auf mich übergegangen.

Sofern Sie bereits laufenden Unterhalt regelmäßig tatsächlich leisten, zahlen Sie diesen weiterhin direkt an den Unterhaltberechtigten. Unterhaltsnachzahlungen hingegen können Sie nicht mehr direkt an die Unterhaltsberechtigten leisten. Dies betrifft nachträgliche Unterhaltszahlungen für Zeiträume ab 01.06.2015. Soweit eine Verpflichtung zur nachträglichen (ggf. aufstockenden) Unterhaltszahlung seit diesem Zeitraum besteht, werden Sie über die Zahlungsmodalitäten gesondert informiert.

Für die Prüfung, ob und inwieweit evtl. ein Unterhaltsanspruch Ihnen gegenüber ausgeschlossen ist, benötige ich von Ihnen Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Ich fordere Sie daher auf, bis spätestens 20.06.2015 den beigefügten Auskunftsbogen vollständig auszufüllen und die darin verlangten Belege vorzulegen. Ab dem Zugang dieser Aufforderung zur Auskunftserteilung werden Sie zahlungspflichtig. Eine Verzögerung der Auskunftserteilung bringt Ihnen daher keine Vorteile.*

Kind 9 Jahre, lebt bei der Mutter, jedes zweite Wochenende sowie ca. die Hälfte der Ferien bei mir. Kindesmutter hat bis zum 6. Lebensjahr der Kleinen Unterhaltsvorschuss erhalten, da ich nicht zahlungsfähig war. Dann bekam sie wegen Aufenthalt im Mutter und Kind Heim Jugendhilfeleistungen. Danach hatte ich endlich einen Job und wir vereinbarten (leider nichts schriftliches), das ich keinen Barunterhalt zahle, sondern wenn die Kindesmutter etwas für die Kleine braucht, sie mich fragt und ich zahle. Das lief auch jetzt so ca. 3 Jahre sehr gut. Nun hat sie einen neuen Freund.....und nun möchte sie Unterhalt. Gut, kein Problem, wir haben nun schriftlich festgehalten, das ich ab dem 01.04.2015 250€ auf ihr Konto überweise.

Sie hat anfang April ein schreiben vom JA erhalten wo sie Auskunft über ihr Einkommen oder so machen soll (Hab den Brief nicht gesehen und keine weitere Auskunft bekommen) aber den Spruch: "Naja wahrscheinlich wollen die nicht zahlen. Und wegen dem Unterhalt müssen wir dann noch mal reden, wenn die mir das von meinem ALG abziehen, das wir das dann wieder so wie vorher machen. Sonst hat die Kleine ja nichts davon, weil dein Geld für die Miete und so drauf geht."

Nun möchte ich eigentlich "nur" von jemandem Wissen was ich mit dem Schreiben anfangen soll. Soll ich Auskunft geben? Wenn ja, warum? Soll ich etwa zurückzahlen? Oder wollen die der Kindesmutter weniger zahlen?

Danke für jede hilfreiche Antwort ;-)