16-Jähriger will als Freelancer arbeiten - trotz Hartz4 von Eltern?
Hallo,
ich überlege schon seit längerer Zeit, ob ich mich nicht vielleicht jetzt schon neben dem Abitur, das am 20. anfängt, selbstständig zu machen - als Freelancer. Dabei dachte ich mir, dass ich eventuell 1 bis maximal 2 Projekte im Monat abschließen möchte. Ich habe mal gelesen, dass das möglich wäre, aber habe da tatsächlich meine Bedenken, da ...
- ... ich 16 Jahre alt bin,
- ... meine alleinerziehende Mutter Hartz 4 bezieht.
Mit diesem Schritt würde ich nicht nur mein eigenes Taschengeld verdienen, sondern tatsächlich auch einen wichtigen Schritt in meinem Leben beschreiten, da ich mich mit ein paar Kollegen ebenfalls selbstständig machen möchte - aber nicht als Freelancer, sondern als Unternehmen.
Was für Nachteile gäbe es für mich und meine Mutter? Ich habe schon für zwei Unternehmen als Ferienjobber gearbeitet, die immer zu frieden waren.
4 Antworten
Dein Einkommen wird dann nach Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll auf deinen Bedarf angerechnet, deckst du deinen Bedarf aus deinem anrechenbaren Einkommen, dann fällst du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus !
Sie würde dann keine Leistungen mehr für dich bekommen, auch dein Anteil an den Wohnkosten würde dann entfallen, du musst ihr dann für deinen Unterhalt selber Geld zahlen, evtl.nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest würde wieder zum Einkommen deiner Mutter und dementsprechend mindernd auf ihren Bedarf angerechnet.
Naja je nach Verdienst fällt dann ein Teil oder gar komplett das Hartz4 deiner Mutter weg.
nun bin ich mir aber nicht sicher ob das auch Zählt wenn man 16 ist, wobei es ja trotzdem ein einkommen ist, das in den Haushalt einfließt.
Zum einen brauchst du die Einwilligung der Mutter und des Familienengerichtes, da du noch minderjährig bist.
Zum anderen würden deine Einkommen deiner Mutter bzw dir angerechnet werden, denn ich denke einmal ihr werdet als Wohn/Lebensgemeinschaft geführt.
Die steuerliche Seite einmal hier völlig unbeachtet. Auch deine Sozialabgaben die dann fällig werden sind zu beachten. Unabhängig davon ist eine Gewerbe anzumelden und du musst Buchführung machen.
Deshalb mein Tipp: bevor du loslegst besuche einen Kurs für Existenzgründer.
Zu erst musst Du die Tätigkeit anmelden, dazu musst Du wohl vom Gericht die Geschäftsfähigkeit genehmigt bekommen. Deine Einkünfte werden der Bedarfsgemeinschaft entsprechend (siehe Antwort von isomatte)angerechnet.