wegen überzogenem Dispo keine Kontokündigung möglich?

Hallo,
folgende Situation:
Bekannter hat bei Volksbank Konto und hat dort seit Ewigkeiten einen 1000 Euro Dispo. Ist auch schon seit längere zeit Hartz4ler, was die Bank bisher nie störte.
Nun wurde von heut auf morgen plötzlich der Dispo weggemacht, er müsse weg, ein beauftragter Anwalt hat ausgehandelt dass das Limit jeden Monat 30 Euro runter geht bis es irgendwann auf Guthabenbasis geführt werden würde. Man verzichte auch auf Überziehungszinsen.

Da Bekannter von alldem nicht allzu begeistert war, hat Bekannter bei bank B ein Konto gemacht. Dort wurden auch schon Daueraufträge eingerichtet, für die Lastschriften Gott und der Welt die neuen Kontodaten mitgeteilt, Jobcenter Bescheid gesagt wohin das Geld nun gehen soll.

Soweit dass ab 1.8. das neue Konto als neuer Standard dient und Alles darüber läuft.
Da er damit das alte Konto nicht mehr braucht, hat Bekannter über Anwalt das Volksbank Konto gekündigt, zusammen mit dem hinweis dass er von nun an der Volksbank (entsprechend der Vereinbarung)
eben jeden Monat 30 Euro zur Schuldentilgung überweist. Weil ohn andernfalls das ungenutzte voba konto noch kontoführungsgebühren kosten würde.

Die bank schrieb nun, die Kündigung werde abgelehnt und das Konto könne nicht gekündigt werden solange die Schulden offen sind.

ist das richtig?
Was soll Bekannter dagegen tun?

Meine vermutung :
offiziell ist der Dispo ja (so schätze ich mal) nicht gekündigt, sondern lediglich das zugebilligte limit wird jeden Monat neu angepasst.
Das heißt, praktisch gesehen besteht der Dispo nach wie vor.

die begründung der bank wird wohl sein: "Sie können nicht bei uns einen Dispo eingeräumt haben, ohne auch dazu ein (kostenpflichtiges) Konto zu haben".

von daher hielte ich es für sinnvoll. direkt eine Kündigung des Dispos einzureichen, sowie dabei anhängig nochmals die Kündigung des Girokontos.

Denn wenn der Dispo offiziell weg ist, kann dieser ja auch nicht mehr die Kontokündigung behindern.

Natürlich wird die bank dann die Summe komplett fällig stellen, wobei in der praxis es dann doch drauf hinaus laufen wird dass mit der Bank ein Kompromiss in Form einer Ratenzahlung oder so gefunden werden muss.

Wäre mal die Vorgehensweise, die ich als sinnvoll vermuten würde.
was meint ihr dazu?

Wir waren auch sehr verwundert, denn der anwalt hatte uns nur trocken das schreiben der Voba weitergeleitet ohne hinweis wies weitergeht oder wie die rechtslage ist.

Wie ist hier die Rechtslage?

Kündigung, Bank, Recht, Dispokredit, Volksbank, Wirtschaft und Finanzen
Hartz4 Antrag unter dem Monat, Mietschulden, Exmatrikulation?

Hallo,
folgende Situation:
Ich bin aktuell immatrikuliert an einer Uni.

Aus finanziellen Gründen muss ich mich exmatrikulieren. (und die finanziellen Gründe sind viel zu hoch um das auf die schnelle mit einem Nebenjob lösen zu können)

Einer dieser Gründe ist auch dass ich Schulden habe bei so mancher Firma
und mir unter Anderem der Vermieter geschrieben hat , ich soll bis 15.7. die rückständige Miete zahlen bzw. eine Zahlung leisten (was genau von beiden zutrifft, will ich noch klären) sonst werde ich fristlos gekündigt.

Nun habe ich so viel Geld nicht, um das komplett zu bezahlen.
Ebenso habe ich leider auch bei Weitem nicht genug Geld um die Miete für den aktuellen Monat zu bezahlen.
Insofern kann bzw. werde ich auch heute oder morgen einen kleinen Teil (rund 25%) der Miete überweisen.

Desweiteren werde ich mich wie erwähnt Anfang nächster Woche exmatrikulieren.
Und anschließend , d.h. vielleicht am selben Tag noch, noch Hartz4 beantragen.

Insofern steht der Tag, an dem ich das mache, fest.

Was ich mir noch unsicher bin, ist das Datum, zu welchem ich mich exmatrikulieren soll bzw. hartz 4 beantragen soll.

Natürlich von Vermieter und Co. her wäre früher natürlich besser.

Allerdings ist es auch so, dass ich logischerweise in dem Semester shcon an diversen Übungen und Co. teilgenommen habe, die in den nächsten q,2 Wochen ihr Ende finden.

Würde ich gleich heute oder morgen mich exmatrikulieren, dann dürfte/könnte/sollte ich nicht mehr an den letztn Übungen teilnehmen und bekäme wegen weniger "versäumter" Übungen die zulassung nicht.
aka die Arbeit des ganzen Semesters wäre futsch und ih hätte so gesehen ein Semester komplett verschwendet.
Was ich ziemlich uncool fände, gerade wo es nur um 1,2 Wochen geht.

Zum Anderen bezweifle ich ob, selbst wenn ich heute den hartz4 Antrag gestellt hätte,

ich vor dem 1.8. Geld bekommen würde.
Natürlich, vom Betrag und Co. her hätte ich hartz4 Anspruch ab 6.7. bzw. vielleicht sogar ab 1.7.
Aber real betrachtet käme die erste Auszahlung wohl doch nicht vor dem 1.8., oder?
Oder wie sind da so eure Erfahrungswerte?
Ist ein erstantrag, habe noch nie zuvor Hartz4 bekommen.

Von daher wäre natürlich mein gedanke:
Wenn ich so oder so erst zum 1.8. Geld kriege um Miete bzw. Mietrückstände zu zahlen, dann macht es für mich und dadurch auch für den Vermieter keinen unterschied ob ich mich jetzt oder erst in 2 Wochen exmatrikuliere und Hartz4 kriege.

Vorteil für mich wäre, dass ich, im gegensatz zur Matrikulation jetzt sofort, noch die Zulassungen erwerbe. Was ich bei sofortigem Abbruch wohl nicht bekäme.

Was meint ihr dazu?
Fände es hlt schade wenn ich wegen Exmatrikulation 2 Woche früher oder später die zulassung nicht bekäme.

Schulden, Hartz IV, Exmatrikulation, Ausbildung und Studium
Kein Hartz4 für Studenten, aber warum?

Also irgendwie will mir die Logik dahinter nicht so einleuchten:
Denn die Aussage des Jobcenters ist ja im Prinzip:
VOllzeitstudenten kriegen deshalb kein Hartz4 weil Sie, wie es der Name sag, rund um die Uhr mit ihrem Studium beschäftigt sind und nicht auch nur eine Minute Zeit hätten um was Anderes zu tun, wie bspw. Arbeiten.

Mit dem Argument, man hätte in keinster Weise irgendwelche Zeit, um neben einem Vollzeitstudium auch noch zu arbeiten, wird Hartz4 kategorisch abgelehnt.
Man steht schließlich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Andererseits, wenn mann dann fragt, was man tun soll ansonsten, man kann ja schließlich nicht verhungern;so kriegt man die Antwort, man solle sich doch einen Nebenjob holen.
Seien es Hiwijob, Kellnern oder sonstwas, sowas wie ein 400 Euro Job;
sowas könne man doch locker neben dem Studium oder an den Wochenenden noch machen.

Die Tatsache dass man bei einem Teilzeitstudium wiederum hartz4 kriegen kann, belegt ja auch dass Studium nicht gleich Hartz4 ausschließt.

Nun verstehe ich diese Logik nicht.
Ich sage "Ich hätte gern hartz 4"
sie "Gibts nicht, als Vollzeitstudent hast du keine zeit zum Arbeiten (formal: du "stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung")"

ich darauf "Aber wovon soll ich denn sonst leben?"

sie: "Ja, wie wärs mit Nebenjob, arbeiten und so?
es ist einem Studenten schon zuzumuten, neben dem Studium nen 400 Euro Job oder so zu machen, selbst als Vollzeitstudent"


Und ich nur so: "Dafug is wrong with you?"

im Ernst, Hartz4 wird abgelehnt mit der Begründung, man hätte keine Zeit und so zum Arbeiten.
aber der geniale Vorschlag, wo Geld herkommen soll, lautet dann... oh wunder, arbeiten gehen?!?
Gibt ja sogar Gerichtsurteile, die auch genau das festgelegt haben dass ein Vollzeitstudent durchaus Arbeiten gehen kann/darf/soll/muss um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.

Geht es dem Jobcenter nur drum , dass man sich selbst um ne Arbeitsstelle kümmert?
und sich nicht vom Jobcenter wohin vermitteln lässt, aka dem jobcenter arbeit macht?

Weil ich kapiers einfach nicht...
wenn ich doch offiziell arbeiten gehen kann bzw. das sogar von mir erwartet wird, um mich zu finanzieren,
INWIEFERN stehe ich dann trotzdem nicht dem arbeitsmarkt zur verfügung sodass Hartz 4 abgelehnt werden muss?

Entweder check ichs nicht oder das Ganze widerspricht sich derb

Studium, Schule, Hartz IV, Ausbildung und Studium
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.