Hallo. Von November letzten Jahres bis Mai diesen Jahres hab ich Hartz 4 erhalten. Da ich ein Gewerbe angemeldet habe sollte ich nach dieser Zeit eine abschließende Anlage EKS einreichen um meine Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum darzulegen. Ich erhielt ein schreiben in dem ich aufgefordert wurde entsprechende Unterlagen nachzureichen. Hierfür wurde ein Frist gesetzt. Da ich in dieser Zeit mit persönlichen Problemen zu kämpfen hatte, ist dies völlig untergegangen und ich habe es versäumt die Unterlagen rechtzeitig einzureichen .

Kurz darauf bekam ich ein Schreiben in dem ich aufgefordert wurde den kompletten Betrag (3672 € ) welchen ich in dem entsprechenden Zeitraum erhalten habe zurück zu zahlen. Daraufhin hab ich sofort einen Widerspruch eingereicht zusammen mit den fehlenden Unterlagen, welche nachweisen dass ich in dieser Zeit mehr Ausgaben als Einnahmen hatte (insgesamt 700€ Verlust). Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten in dem mein Widerspruch als unwirksam erklärt wird und ich aufgefordert werde diesen zurück zu nehmen.

Hier ein Auszug:

"Mit der nachträglichen Vorlage der Unterlagen kann die Festsetzung des Anspruchs nach derzeitiger Aktenlage nicht mehr mit dem Vortrag erfolgreich angegriffen werden, dass ein anderes Einkommen erzielt worden sei, da die Festsetzung gem. §41a Abs. 3 und 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) rechtmäßig war."

Ich bin völlig verzweifelt, da ich nicht im entferntesten in der Lage bin den Betrag zu zahlen. 

Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen? Kann ich dagegen vorgehen? Wie stehen meine Chancen?