Mein Hartz4 (416 €) wurde leider komplett gepfändet - Miete und Strom wird vom Jobcenter direkt an die entsprechenden Stellen überwiesen. Da ich kein Girokonto habe (es wurde gesagt ich bekomme keins und mittlerweile weiß ich das ich Anrecht auf ein Basiskonto habe) benutze ich ausschließlich ein Sparcard Konto der Postbank wo mein Hartz4 hin überwiesen wird.

Die Pfändungssumme ist knapp 400 €. Auf einer Sparcard ist ein Pfändungsschutz nicht möglich nach Aussage der Postbank - die Sparcard ist also gesperrt aktuell.

Ich habe nun auf einer Anwaltsseite gelesen, dass ich über das Amtsgericht eine Pfändungsaufhebung beantragen kann, da der Betrag unter der Pfändungsfreigrenze liegt und das Geld zur Sicherung der Existenz nötig ist. Andere Einkommen besitze ich nicht und bin damit sofort mittellos.

Hat jemand damit Erfahrung? Kann man das Geld tatsächlich durch eine Pfändungsaufhebung zurückholen? Falls nicht und ich sozusagen die Pfändung bezahle und damit aufhebe, soll ich das Jobcenter informieren und kriege ich dann vielleicht für den Monat ein Darlehen? Ein Ratenvergleich mit dem Gläubiger ist nicht möglich, da dieser äußerst aggressiv gegen jeden Schuldner vorgehen.

Vielen Dank.