Eine Bekannte hatte mir gerade erzählt, dass Ihr Nachwuchs massiv gestalkt wird von der eigenen Großmutter. Darauf hin hat Sie jetzt ein Annäherungsverbot beantragt beim Familiengericht, welches das Kind schützen soll. Der Nachwuchs will, so wie ich es verstanden habe , keinen Kontakt zur Großmutter.Als letzten Ausweg sehe Sie nur noch einen Umzug in eine andere Stadt.
Ihre bedenken sind, das Sie gerade erst letztes Jahr umgezogen ist aufgrund des Nachwuchses, nicht wieder umziehen darf vom Amt.

Das kann ich mir nicht vorstellen, dass das Amt Ihr aufgrund des Stalking „verbietet“ und ablehnt. Oder sehe ich das falsch ?