Hallo,
ich habe soeben einen Artikel bemängelt, der Verkäufer meinte das der Garantieanspruch bereits erschlossen ist, da die Frist abgelaufen ist.
Es handelt sich um eine Artikel, welcher zu 98% aus Glas besteht
wie etwas einen Tisch, wo die Tischplatte aus Glas ist und die Beine aus Metall.
Bei mir ist die Glasfläche urplötzlich gesprungen, selbstverständlich ohne jeglichen Anlass, es handelte sich um eine ruhenden Tisch, welcher nie sonderlich belastet wurde.
Durch die Plötzliche Explosion hätte ein schwerer Sach und Personenschaden entstehen können. Da es sich um einen Schreibtisch handelt auf welchen einige Hardware lagert, welche sich weit unterm dem Zulässigen Gesamtgewicht befindet.
Dies habe ich mitgeilt und der Verkäufer meinte nur, dass er nichts machen kann, da die Garantiefrist bereits erschlossen ist.
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Was ich mich hier frage, gibt es tatsächlich für Glasplatten eine Garantie?
Stellt euch mal vor ich trink ne Cola und plötzlich explodiert die Flasche in meinen Gesicht!
Sowas kann es doch nicht geben?