Ich verzichte darauf, dass die abhanden gekommenen Versicherungsscheine im Wege des gesetzlichen Aufgebots Verfahrens für kraftlos erklärt werden. Mir ist nicht bekannt, dass über die Versicherungen durch Abtretung, Verpfändung oder in anderer Weise verfügt wurde. Ich selbst habe keine derartige Verfügung über die Versicherungsleistung getroffen. Ich hafte der Gesellschaft gegenüber für alle Ansprüche, welche dritte Personen gegen sie aus den erwähnten Versicherungsscheinen berechtigterweise erheben sollten. Es sind noch zwei Erben da, diese sind nicht von der Versicherung angeschrieben worden! Laut Gesetz steht diesen jeweils 1 Drittel zu. Sehe allerdings nicht ein, dass ich alleine dafür hafte, wenn wie eben beschrieben Dritte an das Geld kommen können!! Weiß jemand gut Bescheid, wie ich handeln kann/sollte?