Eigene Fotos als Poster per Ebay verkaufen?
Hallo liebe GF-Community.
Ich fotografiere seit vielen Jahren schon aus Hobby mit meiner Canon Eos 450D. Wie jeder Hobbyfotograf kam auch mir der Gedanke, mir mit meinen Bildern ein kleines Taschegeld zu verdienen. Das ich dadurch nicht reich werde ist mir auch klar und will ich gar nicht erreichen!
Auf einigen Bildagenturen hatte es leider nicht geklappt da verschiedene Sachen denen wohl nicht passten was das Licht etc. angeht, obwohl es Plattformen für Amateuren sind.
Darauf will ich nun nicht näher eingehen sondern meine Frage stellen.
Und zwar hatte ich mir überlegt, meine Bilder, oder einige Bilder, als Poster drucken zu lassen und diese bei Ebay zu verkaufen.
Will dort nun nicht ein Handel aufmachen sondern so 5-10 Bilder als Poster verkaufen.
Kann ich das ohne weiteres machen oder muss ich für sowas kleines schon ein Gewerbe anmelden? Es gibt dort ja auch Leute, die selbstgemalte Bilder verkaufen und nur private Nutzer sind.
Würde mich da vorher absichern bevor ich da in etwas reinlarsche. (:
Freue mich auch hilfreiche Antworten.
LG Jasmin
5 Antworten
Du musst das dann als gewerblicher Verkäufer machen. Auch die Leute mit den selbstgemalten Bildern müssten dies tun. Wenn es einer sieht und dich meldet, dann gibt es Ärger.
Ein Gewerbe anmelden - NEIN... bei der Steuer als Einnahme aus selbständiger Arbeit angeben - JA Anlage GSE... Bedenke dann bei der Auktion - die Impressumspflicht und das Rücktrtts- und Widerspruchsrecht...
Ggf. Anmeldung beim Finanzamt als freiberuflicher "Künstler"? Dann aber eben mit EÜR (Einnahmen-Überschussrechnung)?
ohne einen handel aufzumachen funktioniert das ganze nicht , denn wer etwas herstellt um es zu verkaufen handelt gewerblich .
Wie das ebay-rechtlich ist, weiß ich nicht. Gewerberechtlich ist es jedoch unerheblich, weil der Verkauf eigener Fotos unter Kunst fällt. Ein Gewerbe musst du daher nicht anmelden !
Ein Künstler ist weder Freiberufler, noch Gewerbetreibender !
Solange es eigene Bilder sind und diese nicht in Serie produziert und verkauft werden, ist das Kunst (wie Gemälde).
Quelle: Rechtsprechung zu § 6 GewO
Noch mal zu Mitschreiben: Auch Fotografieren kann Kunst sein. Dann ist es kein Gewerbe ! Jetzt verstanden ???
ich bin nicht diejenige die nicht versteht.
du hast anscheinend probleme mit dem lesen UND verstehen.
lasse dir doch mal von jemandem vorlesen was ich geschrieben habe ;)
Dann probier´s doch mal mit richtigem Schreiben !
Wenn man von einer Materie keine Ahnung hat, sollte man einfach manchmal die Finger von der Tastatur lassen. Ab zurück in die Mülltonne !
Dann probier´s doch mal mit richtigem Schreiben !
nützt doch eh nix wenn du nicht lesen kannst ;p
Null Problem. Beginne mit einem. Und tiefem Preis. Und schau was passiert. Must halt mal 5 Euro riskieren.
Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Journalisten, Heilpraktiker oder Redakteure sind Freiberufler. Finanzberater, Kosmetiker oder PR-Berater sind hingegen Gewerbetreibende. Fotografen beispielsweise können dagegen in beide Kategorien fallen.
quelle: gewerbe-anmelden