hey Leute

Hab folgendes Problem.

Betreibe schon seit mehreren Jahren ein Kfz Autohandel vor meiner Haustür. Ich kaufe die fahrzeuge ein und stelle sie auf meinem Privatparkplatz ab bis ich sie verkauft habe.

Jetzt hab ich folgendes Problem. Irgedein Nachbar soll sich wohl beschwert haben und jetzt macht das Bauamt Probleme. Es wird gemeint da wir uns in einem Wohngebiet aufhalten (Neubaugebiet) ist es nicht möglich ein solches gewerbe (KFZ Autohandel) auf meinem Privatem Parkplatz zu betreiben. Die Fahrzeuge sollten bis 4 Wochen weg kommen. Da es sich für mich finanziell nicht lohnt einen extra Platzt für die Fahrzeuge zu mieten wollte ich fragen ob das Bauamt das recht hat so vorzugehen obwohl es ja mein eigener Grund und Boden ist.

danke jetztschonmal für eure antworten