Ab wann ist "Autohandel" gewerblich / zu ahnden?
Hallo,
folgende Situation:
Eine Person arbeitet bei einem Autohersteller in der Produktion -> kauft von dort günstig Autos auf (z.B. Manager-Dienstwagen) -> bringt diese wieder kurz auf Vordermann in der eigenen Werkstatt -> Verkauft diese für ein signifikant höheren Betrag weiter - alles privat.
Diese Situation wiederholt sich regelmässig alle 2 Wochen / 1 Mal im Monat. Nun meine Frage: Ist dies bereits schon eine "gewerbliche" Aktivität, zu welcher die Person eigentlich als Privatperson keine Berechtigung hätte bzw.welche steuerpflichtig/anmeldepflichtig sein müsste?
Hätte diese Person bei Bekanntwerden etwas vom Finanzamt / Gewerbeamt zu befürchten?
Vielen Dank schon mal für die Auskunft und Gruss, Micha
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