Wir haben vor einigen Monaten für ein Internet-Startup eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet, insbesondere um von der Haftungsbeschränkung zu profitieren. Die Eintragung ist vorgenommen, die Gewerbeanmeldung wurde allerdings verschleppt und steht noch aus. Leider hatte unser Startup keinen Erfolg, hat keine Umsätze generiert (!) und wird demnächst aufgelöst. Eintragungskosten etc. haben wir privat getragen.

Daraus ergeben sich nun drei Fragen:

  • Muss das Gewerbe formhalber dennoch angemeldet werden (um anschließend wieder abgemeldet zu werden)?
  • Wie sieht in diesem Fall ein Jahresabschluss für das Finanzamt aus (eine Bilanz, die der Eröffnungsbilanz entspricht, und eine GUV mit lauter Nullen)?
  • Wie sieht die einfachste Form der Auflösung aus?

oder kurz:

  • Wie kommen wir am einfachsten wieder aus dem bürokratischen Dschungel heraus?

Herzlichen Dank!