Der Eigentümer einer Gewerbefläche würde diese Vermieten, jedoch ist ihm egal, als was es genutzt wird. Man würde es als Wohnfläche nutzen, jedoch scheint der EIgentümer schon einmal beim Bauamt einen Nutzungsänderungsantrag (oder wie das heißt) gestellt zu haben, welcher aber abgelehnt wurde (ob das stimmt, weiß man nicht). Nun wird die Gewerbefläche also als Wohnfläche genutzt. Also eigentlich halb-halb. Wie hoch ist die Strafe, wenn es rauskommen würde, für den Mieter?

Davon ist nix eingetroffen, aber mich würde das trotzdem mal interessieren.