Hallo,

ich war mehrere Jahre lang Kleinunternehmer und habe vor einem Jahr das Gewerbe abgemeldet. Jetzt möchte das Finanzamt von mir eine Ermittlung des Aufgabegewinns. Ich habe mal ein bisschen recherchiert und blicke da immer weniger durch. Es geht ja wohl prinzipiell darum, dass Dinge, die ins Privatvermögen übergehen, versteuert werden müssen über die Einkommensteuer. Mir ist aber völlig unklar, was ich da jetzt als Wert ansetzen soll. Also z.B. wie viel ist ein Drucker noch wert, den ich vor zwei Jahren gekauft habe? Bei meiner Recherche habe ich gelesen, dass Sachverständige den Wert ermitteln sollen, aber das wird doch dann enorm kompliziert (und teuer!), wenn ich dafür noch die Arbeit von Sachverständigen in Anspruch nehmen muss.

Ich war als selbständiger Programmierer tätig und die Dinge, die ich damals als Betriebsausgaben abgesetzt habe, stammen alle aus diesem Bereich, also z.B. Computer, Drucker, Monitor, Tablets.... ich schätze mal, dass ich da insgesamt gerechnet vielleicht noch 900 Euro dafür bekommen würde, wenn ich alles verkaufen würde, aber das ist wie gesagt nur eine Schätzung! Je nachdem, wen man fragt, kann das evtl. auch höher oder niedriger geschätzt werden. Gibt es da vielleicht eine Richtlinie, wieviel Prozent des Wertes ein Gegenstand aus dem Elektronikbereich jedes Jahr verliert? Dann wäre das viel einfacher und ich könnte das einfach ermitteln.

Größere Sachen wie Auto, Grundstücke, Immobilien etc. waren niemals Teil des Betriebsvermögens. Wie gesagt, ich war ja nur Kleinunternehmer neben dem Studium. Es geht wirklich nur um jede Menge technischen Kleinkram. Das meiste davon musste auch nicht mal abgeschrieben werden, weil es unter der 410 Euro-Grenze lag.

Daher meine Frage: Wie soll ich den Aufgabegewinn ermitteln, wenn sich in meinem Betriebsvermögen quasi nur GWG befinden, die in der Summe vielleicht noch so an die 1000 Euro wert sind?

Danke für eure Hilfe!