Beim Familiengericht sagte die Richterin während der Anhörung zu mir: Sie sind das Problem,dass habe ich mir schon gedacht als sie zur Tür reinkamen.

Ich finde diese Äußerung unmöglich,da es lediglich die Meinung der Richterin ist,die ja anscheinend schon voreingenommen war ohne das ich mich äußern konnte.Laut Verfahrensbeistand wurde nichts nettes über die Umgänge meines Kindes mit dem Vater wiedergegeben. Sie ist Verhaltensauffällig nach Besuchen und ich möchte dies geklärt haben.Nachdem ich sagte das kein Persönlicher kontakt mehr zwischen mir und dem Kindsvater stattfinden wird,schlug sie sich komplett auf die Seite des Vaters.Grund ist das er mich mehrfach geschlagen hat (vor meinen Kindern)und immer wieder bedrohte.Kann ich wegen Befangenheit einen Antrag einreichen?Ich finde mit dem Satz,bezieht sie ganz klar Stellung.