Wer zahlt den Anwalt und die Gerichtskosten bei einem Verfahren das zugunsten des Angeklagten eingestellt wurde bzw. der Angeklagte freigesprochen wurde?
Dieses Verfahren richtete sich gegen mich es ging um Körperverletzung, das Gericht bzw. der Richter stellte fest das ich unschuldig bin und das Gerichtsurteil lautete freispruch nun ist meine Frage, wer die Kosten des Anwalts bzw. der Gerichtskosten übernimmt? Anwaltskosten: 1100€ Gerichtskosten: 400€ Beide Rechnungen habe ich erhalten... jetzt frage ich mich naturlich warum ich dies nun zahlen soll wenn ich unschuldig bin und ich nichts getan habe? [Rechtsschutz vorhanden]
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