Hallo, Undzwar geht es um meine Freundin und ihre Schwester. Meine Freundin ist 22 Jahre alt, wir wohnen auch schon zusammen. Meine Freundin und ihre Schwester (20 Jahre alt) wollten sich schon vor paar Jahren von ihrem Stiefvater adoptieren lassen. Sie hatten damals gesagt bekommen dass sie die Einverständnis des leiblichen Vaters bräuchten. Von dem leiblichen Vater hatten sie damals allerdings keine aktuelle Adresse. Der leibliche Vater hatte sie Damals verlassen als sie 4 war. Seit dem 5 Lebensjahr hatte sie dann ihren Stiefvater, mit dem sie auch groß geworden ist etc. Ihr Stiefvater und ihre Mutter leben heute noch zusammen. Mit ihrem Stiefvater hat sie auch ein Vater Tochter Verhältnis. Sie hat auch eine kleine Schwester vom Stiefvater. Ihr leiblicher Vater hat aber seit dem 6 Lebensjahr kein Unterhalt mehr gezahlt kaum gemeldet kein Kontakt gesucht garnichts. Sie hat jetzt mittlerweile ab und zu Kontakt zu ihrem leiblichen Vater doch ich glaube er wäre jetzt nicht so begeistert davon wenn sie ihn nach dieser Adaption fragen würde, da sie noch nicht wirklich lange Kontakt zu ihm hat. Ich wollte jetzt meiner Freundin einen Wunsch erfüllen den sie schon länger hat, Undzwar von ihrem Stiefvater adoptiert zu werden, da sie auch seinen Nachnamen hat. Jetzt meine Frage braucht man für die Volljährigkeitsaddoption die Einverständnis Erklärung ihres leiblichen Vaters oder würde man die Adaption gerichtlich so durchkriegen. Ich entschuldige mich für Rechtschreibfehler. Mit freundlichen grüßen Manuel639