Hallo liebe Steuerexperten!

Wenn eine freiberuflich tätige Person ihren Wohnsitz komplett ins europäische Ausland verlagert und aufgrund einer nicht vorhandenen Wohnung in Deutschland und auch keiner längeren Aufenthalte hier nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig ist, die Rechnungen aber (fast) nur an deutsche Unternehmen schreibt und somit de facto sein Geld in Deutschland verdient (kann man das so sagen?), dann besteht ja dennoch eine eingeschränkte Steuerpflicht, richtig? Es muss also in Deutschland eine Steuererklärung abgegeben werden, stimmt das? Und wenn dem so ist: Welches FA ist dafür zuständig? Das, wo man in Deutschland als letztes gemeldet war?

Vielen Dank für eure hoffentlich folgenden Antworten,

Fridolin