Guten Tag,

ich bin seit einigen Monaten nebenberuflich freiberuflich tätig, da ich arbeitslos war und nicht nur stumpf rumsitzen wollte. Nun habe ich ab August eine Stelle, möchte meine Freiberuflichkeit aber weiterhin fortführen (diese bestand ja VOR dem Arbeitsverhältnis, mein AG weiß, dass ich diese Tätigkeit ausführe). Mein Arbeitsvertrag regelt dies auch über Anzeigepflicht in einem Passes.

Nun habe ich aber eine Vollzeit, 40 h Woche. Alle Beispiele die ich finde, lassen sich nur über 38 und 39 h Wochen aus, die für mich nicht hilfreich sind. Ich möchte meine Freiberuflichkeit nur als quasi "Zubrot" von 5-15 h im Monat weiterführen, da ich mittlerweile einige Auftraggeber habe, die mich sehr regelmäßig aufsuchen. Meine Tätigkeit steht in keinerlei Konkurrenz zu meinem neuen AG. Ich arbeite in meinem Hauptjob nicht an den Wochenenden. Bereits im Erstgespräch habe ich kurz angemerkt, das sich meine Tätigkeit gerne weiterführen würde, dies wurde zwar von der Personalerin notiert, es wurde jedoch weder zu diesem Zeitpunkt, noch beim Zweitgespräch wieder angesprochen.

Kann mir mein neuer AG die Weiterführung meiner Freiberuflichkeit unter diesen Umständen untersagen? Ich hänge wirklich sehr daran, da mir die Arbeit sehr viel Spaß macht und auch der Weiterentwicklung meiner Fähigkeiten (die teilw. jobrelevant sind) dient.

Vielen Dank für jegliche Antworten!