Grüße euch vielmals,
Erstmal vorne weg, es ist mir schon klar Fragen aus dieser Rubrik 100%ig nur von Anwälten geklärt werden können.
Die Sachlage ist, daß wir eine Produktreihe vertreiben die "Aq1", "Aq5" und "Aq8" heisst und wir nun abgemahnt wurden von Inhaber einer Wortmarke, bzw. dessen anwältlicher Vertretung. Die Wortmarke "Aq" sei gschützt, und wir dürfen jene nicht für unser Produkt verwenden.
Nun ist mir einerseits klar, daß wir kein Produkt herstellen dürfen und daß dann "ipod" oder "Sony" etc nennen dürfen. Aber wo ist denn da die Grenze ?
Schließlich verwenden wir nicht genau die geschützte Wortmarke "Aq"
Müßte dann nicht jeder (Produkt)-name der wo irgendwo eine "Aq" Wortkombination im Namen hat, gegen die eingetragene Marke verstossen?
Also dürfen auch nicht Wörter wie Aquadea, Aquaminerale, Aquarell, Aquarium etc... verwendet werden?
Warum nicht gleich den Buchstaben "a" schützen lassen, und jeden der das Wort "a" verwendet abmahnen?
Wäre auf jeden Fall dankbar für jeglichen input zu diesem Thema !
Gruß, Chris