Schülerbeförderung- Antrag auf Fahrtkosten zum Internat?

HallO.

Unsere Tochter besucht seit Mitte Februar ein Sportgymnasium (Entfernung 165km).Wir fahren sie jeden Sonntag hin und holen Sie Freitags wieder ab.In der Woche ist sie im Internat untergebracht.Wir hatten einen Antrag auf Schülerbeförderung - Erstattung der Fahrtkosten gestellt.Dieser wurde auch stattgegeben ... Allerdings nur mit der Regionalbahn.Und diese Kosten auch nur beim vorlegen der Fahrkarte.Unsere Tochter ist gerade 13 geworden und ich finde es unzumutbar eine 13-jährige mit dem Zug alleine eine solche Strecke mit 1x umsteigen und Schienenersatzverkehr fahren zu lassen.Dazu kommt noch das sie massig an Gepäck mitschleppen müsste.Sie hat eine Nahrungsmittelunverträglichkeit und muss diese auch immer noch mitnehmen.Das ist immer gut 1 Kiste voll Nahrungsmitteln.Die Schulverwaltung zahlt wirklich nur die Fahrt mit einem Zug.Weiß jemand ob das so erlaubt Ist?Unsere Tochter ist ja selbständig,aber iwann hört die Selbständigkeit auch auf und ich sage als Mutter,dass mir das zu riskant ist mit ihren 13 Jahren.Die Fahrt wird auch nur bis zum Hauptbahnhof gezahlt ... und Dann?Schulbusse fahren doch auch bis vor die Schule oder unmittelbar davor?Wir werden natürlich einen Widerspruch einlegen,der zuständige Sachbearbeiter machte uns aber wenig Hoffnung.Mir geht es iwie nicht in den Kopf rein wie man einem 13-jährigen so was zumuten soll???Kann mir nicht vorstellen das es rechtmäßig ist.

Vielleicht kann mir jemand von euch weiter helfen oder hat selbst mal Erfahrungen damit gemacht.

Ich danke für eure Bemühungen.

Recht, Fahrtkosten, Jura, Fahrtkostenerstattung
Fahrtkosten bei berufsbegleitendem Studium?

Guten Tag,

ich sitze aktuell vor meiner Steuererklärung und es stellt sich mir die Frage, wie ich die Fahrtkosten zu meiner Hochschule geltend machen kann.

Folgende Situation:

  • Ich arbeite an 4 Tagen die Woche. (5km Entfernung)
  • Ich studieren an 2 Tagen die Woche. (70km Entfernung)
  • Das Studium ist berufsbegleitend (duales Studium) und ein Zweitstudium (Ausbildung abgeschlossen).

Nun meine Frage: Ich nehme an, dass ich die Fahrtkosten zu meiner Ersten Tätigkeitsstätte per Entfernungspauschale absetzen kann. Nun bin ich aber noch zwei Tage am Studieren (dies gilt als Arbeitszeit - wenn dies von Belangen ist). Ich fahre dort hin in einer Fahrgemeinschaft. Für Tage, an denen mein Kollege fährt, zahle ich ihm einen von uns festgelegten Betrag. Für Tage an denen ich fahre, zahlt er mir einen festgelegten Betrag. Dazu ist noch zu erwähnen, dass ich mit einem nicht auf mich angemeldetes Auto fahre, für welches ich aber abhängig der gefahrenen Strecke bezahle. Wie kann ich diese nicht unerheblichen Kosten geltend machen? Wäre dies eventuell ebenfalls über die Entfernungspauschale abzusetzen? Gilt dies eventuell ebenfalls als Erste Tätigkeitsstätte an 2 Tagen die Woche? Oder kann ich dies - trotz nicht selbst angemeldetem Auto - als "Werbekosten: Fortbildungskosten" absetzen?

Vielen Dank im Voraus onkeldieter

Steuern, Steuererklärung, Fahrtkosten, berufsbegleitendes Studium
Sind einmalige Befördungskosten (Taxi) zum Kindergarten als Betreungskosten steuerlich absetzbar?

Hallo, wir hatten in 2015 3 Monate eine besondere Situation:

Unsere 2 jährige Tochter (und ihr Bruder 6 Jahre) wurden von mir auf dem Weg zur Arbeit in die KiTa gebracht. Nachmittags wurde Sie von einem Taxiunternehmen abgeholt!

Grund der Aktion:

  1. Wir hatten ein Neugeborenes (2 Monate) und zusätzlich 1 Schulkind (7 Jahre) welches Nachmittags nach Hause kam.
  2. Kindergarten war in der Stadt ( ca. 6 km), da dort ein Platz frei war und die großen Geschwister bereits dort waren
  3. Mein Frau konnte in dieser Zeit die Kleine nicht holen, a) war Sie Betreuungsperson unserer Schülerin und b) gab es noch kein Schlaf-Wach Ryhthmus des Baybs
  4. Oma und Opa sind nicht verfügbar
  5. Ich selbst Berufstätig - konnte die Kleine auch nicht holen
  6. Der Zeitraum war begrenzt, bis wir nach den Sommerferien einen KiTa Plat im Ort hatten

Frage: 1. Können die 304 EUR für die Beförderung als "Betreuungskosten" steuerlich angegeben werden (auf der Fahrt wurden Sie ja betreut, dies war extra mit dem Personal zuvor abgesprochen und mit dem KiTa welche Fahrer sie befördern dürfen)? (Für Oma & Opa wären ja Fahrtkosten ansetzbar) 2. Sollten diese lieber als "Haushaltsnahe Dienstleistung" angegeben werden? (Beides wirkt sich vom Betrag gleich aus) 3. Sollte dazu extra ein Antrag geschrieben werden, oder nur auf Nachfrage (Steuererklärung mit Elster/ TaX 2016)

vielen Dank!!!

Steuererklärung, Einkommensteuer, Fahrtkosten, Kindergarten, betreuungskosten
Fragen zu den Fahrkostenerstattungen vom Jobcenter

Hallo,

im Sommer beginne ich eine 4 Monatige Weiterbildung. Das Jobcenter hat mir angeboten 0,20 Euro pro KM oder 4 Monatsfahrkarten zu einem Wert von je 60 Euro zu zahlen. Bei der Fahrt mit dem PKW habe ich folgende Rechnung aufgestellt:

10 KM am Tag (Hin und Rückweg) * 5 Tage die Woche 50 KM in der Woche * 4,5 Wochen im Monat 225 KM im Monat * 4 Monate 900 KM insgesamt * 0,20 Euro der KM sind 180 Euro in 4 Monaten.

Wenn ich die Anreise per ÖPNV antrete sind es 240 Euro in 4 Monaten über die Fahrkarten.

Welche möglichkeiten habe ich die Anreise per PKW zu machen, aber 240 Euro an Fahrkosten zuerhalten?

Bei der PKW Anreise sind in meiner Kalkulation nach keine Parktickets enthalten. Diese werden soweit mit bekannt auch nicht erstattet.

Ich selbst habe keinen eigenen PKW, kann aber einen von einer Nachbarin mitbenutzen.

In wie weit und welcher Art will das Jobcenter Nachweise über die Fahrkosten einsehen?

Wie genau wird überprüft wieviel KM mein Weg mit dem PKW ist?

Meine Gedanken gehen in die Richtung wenn möglich die 240 Euro an Fahrtkosten zu erhalten aber keine Monatskarten zubeziehen sondern sofern möglich und vereinbar mit der Nachbarin den PKW zu nehmen, selber die Parktickets zu bezahlen und an guten Tagen das Fahrrad zu nehmen oder sogar zu laufen. In wie Fern ist soetwas mit den Leistungsbearbeitern beim Jobcenter vereinbar?

Fahrtkosten, Hartz IV, Jobcenter, Weiterbildung
Ausbildung: Berufsschule weit weg - ist das so üblich? Wer trägt die Fahrtkosten?

Hallo,

Ich bin immer noch auf Ausbildungssuche und jetzt habe ich das nächste Problem. Wollte mich für eine Ausbildung in der Nachbarstadt bewerben, da müsste ich (wenn ich da nicht hinziehe) morgens 20min mit der Bahn fahren, die Stadt ist so 40km weg... Wäre ja voll okay. Dann habe ich gesehen, dass man 2x in der Woche zur Berufsschule muss und die ist von hier aus ~130km weg! Das sind 1,5h mit der Bahn... das kann doch nicht sein? So weit weg?

Ich hatte vorher nach einer anderen Ausbildungsstelle geguckt, für die hätte ich definitiv umziehen müssen, die Stadt ist ~110km weg und hätte 1,5h Bahnfahrt mit 1x umsteigen bedeutet. Auch da habe ich dann gesehen, dass VON DORT aus die Berufsschule 70km weg ist. Also auch 1h Bahnfahrt. Es ist dieselbe Berufsschule wie beim ersten Fall. Kann doch nicht sein, dass dieser Beruf in NRW nur in der einen Berufsschule erlernt werden kann?

Ich kann doch als Azubi nicht so weit für ne Berufsschule fahren? Wie soll das denn gehen? Wer soll das denn bezahlen? Das Geld kriegt man doch bestimmt nicht erstattet oder?... Find ich ja heftig... Ich suche echt dringend ne Ausbildung für 2015 und dann sowas ... Das macht mein Vater auch nicht mit und das ist doch viel zu stressig? Wenn die Berufsschule z.B morgens um 8uhr anfängt, müsste ich ja um 5uhr oder was mit der Bahn losfahren? ... Ist das normal, dass Berufsschulen so weit weg sind?

Beruf, Ausbildung, Berufsschule, Bibliothek, Entfernung, Fahrtkosten
Jobcenter hat Zahlung von Fahrkosten vergessen, was kann ich tun..?

Hallo, es geht um folgendes: Ich nehme an einer Umschulung teil, welche durch einen Bildungsgutschein finanziert wird, ich bekomme auch meine Fahrtkosten bezahlt, diese kommen unabhängig vom ALG2 auf mein Konto, das sind zwei Unterschiedliche Zahlungen. Jedenfals hat das Jobcenter diesen Monat vergessen, mir meine Fahrtkosten zu überweisen, warum auch immer... Natürlich habe ich direkt angerufen und gefragt, was da los ist, ich bin ja auf das Fahrgeld angewiesen! Es wird mir nachträglich noch überwiesen, in ca. 2 Wochen.

So jetzt zu meiner Frage: Kann ich da irgendwas tun, wie denen eine Abmahnung geben, Schadenersatz, oder so...? Denn das Jobcenter ist ja wie man immer wieder liest, oder hört ganz schnell mit Sanktionen, Strafen, etc. Aber das Jobcenter selbst leistet sich dicke Dinger, mit deren Kunden, die machen so oft Fehler und es passiert nichts. Mir geht es da ein bisschen um´s Prinzip.. Denn es wurde schon oft erst Geld später an mich überwiesen, Gründe dafür erfuhr ich nie, es gab aber keine Auslöser meinerseits. So und ich muss das Geld ja jetzt vorstrecken und das Ticket ist nicht billig. Dieses Geld fehlt mir jetzt! Was bedeutet, dass ich zwei, meiner monatlichen Rechnungen nicht zahlen kann, oder mir Geld borgen muss. Und ich finde das ist nicht okay. Also, wäre nett, wenn hier hilfreiche Antworten kämen. Danke

ALG II, Bildungsgutschein, Fahrtkosten, Jobcenter

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