Hallo alle zusammen,

ich bekomme Arbeitslosengeld und habe Erstattung der Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch beantragt.

Meine Vermittlerin hat mir geschrieben:

"Fahrkosten werden erst ab 30 km (Hin- und Rückfahrt) übernommen, dann allerdings ab dem Ersten km."

Bedeutet das, dass die Fahrkosten ab dem 31 km erstattet werden? Bitte um Hilfe da ich diesen Satz nicht verstehe.

Danke!