Knn ich einen anderen Zug nutzen?

Hallo meine Situation ist etwas kompliziert.

Ich hab um 8:11 ein ICE Ticket aus Köln Hbf nach Hamburg Hbf. Nun bin ich jetzt aktuell noch in Andernach-Namedy.

Mein ICE Ticket ist nur für eingetragene Züge also mit Zugbindung. Angenommen auf der Fahrkarte wäre als Startziel auch die Regionalbahnfahrt von Andernach-Namedy bis Köln Hbf mit gekauft und eingetragen wäre es ja so, dass wenn ich wegen Verspätung von der Regionalbahn auf dem Ticket den ICE verpasse die Zugbindung ja aufgehoben wird.

Nun habe ich aber kein Ticket von Andernach-Namedy nach Köln Hbf für einen Regionalzug, weil ich einen Schwerbehindertenausweis habe und gratis fahre.

Jetzt wollte ich mit dem ersten Zug morgens um 5:47 nach Köln fahren. Laut DB Navigator und der Anzeigetafel am Bahnsteig sollte der Zug normal kommen. Als ich dann aber, weil es schon 6 Minuten Verspätung waren und das um die Uhrzeit ungewöhnlich ist, auf der Homepage von TransRegio nachgesehen habe, stand dort, dass dieser Zug aufgrund von Personalmangel ausfalle.

Mit dem Zug wäre ich um 7:02 in Köln gewesen also mehr als eine Stunde zu früh. Nun der nächste um 6:47 soll laut allen drei Quellen kommen. Der wäre aber erst in Köln um 8:02, also 9 Minuten vor ICE Abfahrt. Angenommen ich erwische den jetzt nicht deswegen, weil der vielleicht auch etwas Verspätung hat, ist dann die Zugbindung dennoch aufgehoben, weil der erste frühestmögliche Zug nicht gekommen ist, OBWOHL ich für die Strecke kein richtiges Ticket habe, weil ich mit dem Schwerbehindertenausweis kostenlos fahre? Ich meine ich hab ja mein bestmöglichstes getan und bin im guten Glauben an die DB zum frühsten Zug gegangen?!

Mit freundlichen Grüßen,

Duncan

Köln, Bahn, Deutsche Bahn, ICE, Ticket, Verspätung, Zug, Zugbegleiter, Bahnhof, Bahnticket, Zugfahrt, Eisenbahner im Betriebsdienst, Fahrgastrechte
Supersparpreis für 2 Personen wenn Hauptperson nicht dabei?

Liebe Community

Ich habe einen total menschlichen Fehler gemacht aber die DB ist leider absolut nicht hilfsbereit.

Ich habe ein Supersparpreisticket für meine Eltern erworben und ausversehen meinen Namen drin stehen lassen. Da ja sogar auf dem Ticket steht, dass sowas nicht stornierbar ist, kam ich erst heute (2 Tage nach der Buchung) an die Hotline, die mir sagte, dass die 12 Stunden nun um seien (hätte ich das gewusst, hätte ich das Problem nun nicht - aber wenn auf dem Ticket "von Storno ausgeschlossen" steht, vertraut man dem natürlich).

Jedenfalls habe ich jetzt ja ein Ticket für zwei Personen und ich finde es unsinnig, dass nicht mal einer von meinen Eltern das nun ohne meine Anwesenheit nutzen kann. Da ich nicht gerade das Geld habe, um Tickets im Wert von 140Euro einfach mal so fallen zu lassen, frage ich mich, ob es nicht irgendein Schlupfloch gibt oder doch eine rechtliche Lösung. Ich verstehe nicht, dass ich eine Dienstleistung, für die ich bezahle, nicht in Anspruch nehmen kann (die Personennamen kann ich ja im Vorfeld angeben, dann wäre betrug ja ausgeschlossen). Ich wäre ja auch bereit, eine Namensänderungsgebühr oder so zu zahlen, aber ZWEI Tickets einfach für ungültig zu erklären, halte ich echt für ausbeuterisch.

Hat jemand eine Idee, was ich tun kann? Kann man wenigstens ein Ticket retten? Dem Kundendienst ist das natürlich alles total egal.

Ich spiele aus Verzweiflung mit folgenden Gedanken:

  • Im Vorfeld Fahrpreispauschale ausstellen lassen, dass ich meinen Ausweis vergessen hätte, und damit meine Eltern fahren lassen und im Nachhinein mit Ausweis und Ticket zum Schalter und nur die Gebühr zahlen.
  • Ausweis fälschen (habe durch mein Studium einen Ausweis in Papierform aus einem Nachbarsland)
  • Eltern einfach fahren lassen und drauf hoffen, dass die bei der Ausweiskontrolle nur auf den Nachnamen und nicht auf den Vornamen schauen.
Deutsche Bahn, Fahrgastrechte
Fahrgastrecht Formular DB Erfahrungen?

Hallo, ich hatte mir vor ca 4 Wochen Zug Tickets für eine Reise in die Schweiz gekauft, Hin- und Rückfahrt. Die Hinreise hatte Problemlos geklappt. Bei der Rückfahrt hatte mein erster Zug in der Schweiz nach Zürich aufgrund eines technischen an der Lok eine Verspätung von mehr als 25 Minuten.

Als ich dann endlich in Zürich HB angekommen war, hatte ich natürlich all meine Anschlusszüge nach Deutschland an meinen Ankunftsort verpasst. Die geplante Ankunftszeit war der 13.11.2021 um 23:44 Uhr jedoch bin ich tatschenden am 14.11.2021 um 00.43 Uhr angekommen.

Ich bin dann heute in das Reisezentrum der DB gegangen wo ich auch die Zugtickets erworben hatte, aufgrund der verpassten Anschlüsse und der folglich sinnlosen Sitzplatzreservierung. Die Dame händigte mir sofort die 4€ für die Sitzplatzreservierung aus und gab mir ebenfalls das Fahrgastrecht Formular aufgrund der Verspätung. Dies hatte ich dann auch direkt ausgefüllt und ihr geben.

Die Dame sagte mir, dass die Bearbeitung aufgrund des Hochwassers dauern könnte, da sie teilweise noch diese Anträge bearbeiten. Das Formular geht bzw. soll laut Umschlag nach Frankfurt gehen.

Ich habe sowas noch nie gemacht und wusste auch nicht, dass man sowas machen kann (hätte ich das mal früher gewusst *schnauf*)

Habt ihr denn sowas eingereicht und könnt mit eure Erfahrungsberichte mitteilen?

LG

Recht, Bahn, Deutsche Bahn, Fahrgastrechte, Reisen und Urlaub
Busfahrer lässt Fahrgast nicht aussteigen, welche Konsequenzen kann man ziehen?

Mein Partner fuhr heute mit dem Bus im Main-Kinzig-Kreis von einem Bahnhof nach Hause. Dabei handelte es sich um einen Bus, welcher zusätzlich einen Art Anhänger mit sich führte, in dem weitere Fahrgäste transportiert werden können aufgrund der hohen Nachfrage. Sprich ein gesondertes Gefährt abgetrennt vom eigentlichen Bus, sodass man mit dem Busfahrer nicht unmittelbar Kontakt aufnehmen kann (hoffe einigermaßen verständlich ausgedrückt...)

Nun zu seinem Problem. Er drückte rechtzeitig den

Stopp
Knopf, um seinen Wunsch an der nächsten Haltestelle aussteigen zu wollen, dem Busfahrer mitzuteilen.

Dieser Aussteigewunsch wurde anscheinend nicht vom Busfahrer bemerkt (warum auch immer...angeblicher Defekt). Somit fuhr der Bus weiter... Mein Partner drückte sodann in seiner Not den Notrufknopf, um sofort Kontakt zum Busfahrer aufnehmen zu können. Er teilte mit, dass er doch aussteigen wollte, wieso er diesem Wunsch nicht nachkam... dieser gab an er habe keinen Wunsch erhalten und fuhr damit weiter in den nächsten Ort..... Er könne nun auch nicht mehr anhalten, da die Haltestelle bereits passiert wurde, so müsse mein Partner an der nächsten Station aussteigen.....die sich 5km in der nächsten Ortschaft befindet.... soweit so schlecht.

Die Laune meines Partners sank dementsprechen, da er bereits eine 12 Stunden Nachtschicht hinter sich hatte und eigentlich so schnell wie möglich ins Bett wollte...

Im nächsten Ort konnte er endlich den Bus verlassen. Der Busfahrer meinte, dass der Stopp-Knopf defekt sei. Woraufhin mein Partner entgegnete, dass man sodann ein Hinweisschild hätte aufhängen können um darauf hinzuweisen....

Nun wollte er sich bei der Verkehrsgesellschaft beschweren, die die Beschwerde jedoch an den Busbetreiber abwiegeln wollte. Dieser Betreiber war meinem Partner am Telefon so unverschämt pampig und aggressiv gegenüber, dass mein Partner nun gegen den Vorfall vorgehen möchte.

Die Frage ist nun jedoch was und wie?

Könnte man zivilrechtlich etwas einklagen oder liegt Strafrechtlich gar eine Freiheitsberaubung durch Unterlassen vor? Bin leider kein Jurist, daher momentan am Abwiegen was wir tun könnten, denn dieses Geschehen möchte mein Partner nicht auf sich sitzen lassen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

Recht, Bus, Zivilrecht, Fahrgast, Fahrgastrechte, Freiheitsberaubung, strafrechtliche-verfolgung
Fahrpreisnacherhebung bei Falschinformation Rechtens?

Hallo Community, vor ner Woche konnte ich bei einer Fahrkartenkontrolle keinen Gültigen Fahrschein vorweisen. Sachverhalt ist etwa dieser:

Meine Jahreskarte gilt nur bis ein paar Kilometer (Kleine Haltestelle) vor dem Zielbahnhof B. Also möchte ich mir am Startbahnhof eine Zusatzfahrkarte Kaufen (ab der Kleinen Haltestelle, wo der zug nicht hält, bis zum Zielbahnhof) Das Problem ist, dass mir der Automat dann sagt, ich könne die Fahrkarte nur an diesem kleine Bahnhof kaufen, an dem mein ZUg aber garnicht hält. Also steige ich ohne diese Zusatzfahrkarte ein und gehe zum Schaffner und melde das, dass ich kein Ticket habe etc. Schaffner meint, dass ich die auch bei ihm Kaufen kann und das kein Problem sei. Soweit so gut.

Auf der Rückfahrt kann ich mir innerhalb des Bereiches, wo meine Jahreskarte Ungültig ist, ein Ticket kaufen - Ich hatte genügend Geld dabei und wollte mir noch schnell das besagte Ticket kaufen, habe aber kaum noch Zeit, da der Zug in ein paar Minuten fährt. Ich habe 3 Automaten Durchprobiert, alle wollten meinen Geldschein nicht annehmen (War etwas zerknittert). Also denk ich mir: Okay, ich kann mir im zug ja ne Fahrkarte Kaufen - das ist kein Problem. Als der Zug grade losfährt, finde ich den Schaffner un erzähl ihm das, dass ich Probleme mit dem Automaten hatte und ich die Karte ja im Zug bei ihm nachkaufen könne. Dieser meinte, das sei unmöglich (Obwohl ich ihm sogar noch die Karte von der Hinfahrt gezeigt habe) und druckt mir dann so ein Zettel wegen der Fahrpreisnacherhebung aus.

nun meine Frage: Ist die Gerechtfertigt? Denn bei 3 Automaten, die mein Geldschein nicht annehmen und einem Schaffner, der mich in dem Wissen lässt, ein Ticket im Zug zu Kaufen sei kein Problem, ist das doch Reklamierbar, oder?

Meint ihr ich hab eine Chance?

Recht, Bahn, Deutsche Bahn, Fahrpreisnacherhebung, Schwarzfahren, Fahrgastrechte
Erfahrung mit Sachbeschädigungsklage durch Deutsche Bahn

Kürzlich befand ich mich auf einer Bahnreise von Berlin nach Heidelberg. Beim Aussteigen aus dem bereits arg klapprigen IC (alte IR-Wagen) rutschte ich beim kräftigen Aufdrücken einer jener ja sicher allseits bekannten "Hebeltüren" ab und landete mit dem Arm in der Glasscheibe des Türfensters, die daraufhin sprang.

Ich wurde daraufhin sofort vom Zugchef "festgesetzt", der mir (implizit vorsätzliche) Sachbeschädigung vorwarf, Ersatzforderungen der Bahn angekündigte und den Sicherheitsdienst am Bahnhof rief, der meine Personalien feststellte und mich daraufhin zur Bundespolizei schleppte.

Obendrein wurde der Zug angehalten, da dieser mit gesprungener Scheibe angeblich nicht weiterfahren durfte. Dementsprechend musste der Wagen geräumt und abgesperrt werden.

Aus meiner Perspektive handelt es sich bei diesem Fall um einen Unfall, bei dem die private Haftpflichtversicherung greifen sollte. Mich interessiert weniger die Sachlage des Falls, als die Eure eventuellen Erfahrungen:

  • Ist dieses (ruppige) Vorgehen durch die Deutsche Bahn üblich und normal, sollte man sich damit arrangieren, oder gäbe es einen Grund, dagegen vorzugehen? Ich hab mich ein wenig arg wie ein "mutwilliger Zerstörer von DB-Eigentum" gefühlt.
  • Hat jemand Erfahrungen im Umgang mit der Deutschen Bahn in vergleichbaren Fällen versehentlicher Sachbeschädigung? Gehen die erfahrungsgemäß sachlich mit so was um, oder muss man sich auf "Gegenwehr" einstellen?

Herzlichen Dank!

Unfall, Recht, Deutsche Bahn, Haftpflichtversicherung, Sachbeschädigung, Fahrgastrechte
Unfreundliche Busfahrer

Und zwar fiel mir in letzter Zeit auf, dass die Busfahrer in Aachen immer öfters sehr Unfreundlich sind.

Einige beispiele:

  1. Als ich einstieg, schloss der, während ich in der Tür stand (die vorderste) die Tür und fuhr an. Das sicherheitssystem öffnete die Tür wieder und löste eine Vollbremsung aus. Anstatt dass der Fahrer sich entschuldigte, wurde ich noch angeschnauzt, ich wäre in die sich schließende Tür gesprungen. Was kann ich denn dafür, wenn der zu doof zum schauen ist?

  2. Wurde ich im Bus von einem Fahrgast tätlich angegriffen und der Fahrer untersagte mir, mich zu wehren!

  3. Als ich mal vom Bahnhof (EW) zum Bushof fuhr, nahm der jeden Bordstein mit und schnauzte jeden Fahrgast, der Einstieg grundlos an! Es war nur extrem wenig los. 3 Fahrgäste. Plötzlich stand der Auf und schrie einen Fahrgast an, weil er angeblich zu laut war. Der Fahrgast hatte aber die ganze Fahrt über keinen Ton gesagt!

  4. Meine Mutter hatte schon einen ähnlichen Fahrer, der den Fahrgästen sogar die Hände in der Tür einklemmte, sodass diese die Hände raus ziehen mussten (aus den Gummipuffern)! er öffnete die Türen nicht wieder!

  5. Wollten mal ein Klassenkamerad, der im Rollstuhl sitzt, mit 2 weiteren Rollstuhlfahrern im Bus fahren und wurden vom Fahrer und anderen Fahrgästen angegangen, weil sie im Weg stehen würden und für 3 Rollis nicht genug Platz wäre. Obwohl der Wusste, dass er laut Gesetz 3 Rollis mitnehmen MUSS!

Ich würde nun gerne gegen solche Fahrer Vorgehen, aber wie mache ich das am Besten?

Gesetz, AV, Busfahren, Fahrgastrechte

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