Busfahrer lässt Fahrgast nicht aussteigen, welche Konsequenzen kann man ziehen?
Mein Partner fuhr heute mit dem Bus im Main-Kinzig-Kreis von einem Bahnhof nach Hause. Dabei handelte es sich um einen Bus, welcher zusätzlich einen Art Anhänger mit sich führte, in dem weitere Fahrgäste transportiert werden können aufgrund der hohen Nachfrage. Sprich ein gesondertes Gefährt abgetrennt vom eigentlichen Bus, sodass man mit dem Busfahrer nicht unmittelbar Kontakt aufnehmen kann (hoffe einigermaßen verständlich ausgedrückt...)
Nun zu seinem Problem. Er drückte rechtzeitig den
Stopp
Knopf, um seinen Wunsch an der nächsten Haltestelle aussteigen zu wollen, dem Busfahrer mitzuteilen.
Dieser Aussteigewunsch wurde anscheinend nicht vom Busfahrer bemerkt (warum auch immer...angeblicher Defekt). Somit fuhr der Bus weiter... Mein Partner drückte sodann in seiner Not den Notrufknopf, um sofort Kontakt zum Busfahrer aufnehmen zu können. Er teilte mit, dass er doch aussteigen wollte, wieso er diesem Wunsch nicht nachkam... dieser gab an er habe keinen Wunsch erhalten und fuhr damit weiter in den nächsten Ort..... Er könne nun auch nicht mehr anhalten, da die Haltestelle bereits passiert wurde, so müsse mein Partner an der nächsten Station aussteigen.....die sich 5km in der nächsten Ortschaft befindet.... soweit so schlecht.
Die Laune meines Partners sank dementsprechen, da er bereits eine 12 Stunden Nachtschicht hinter sich hatte und eigentlich so schnell wie möglich ins Bett wollte...
Im nächsten Ort konnte er endlich den Bus verlassen. Der Busfahrer meinte, dass der Stopp-Knopf defekt sei. Woraufhin mein Partner entgegnete, dass man sodann ein Hinweisschild hätte aufhängen können um darauf hinzuweisen....
Nun wollte er sich bei der Verkehrsgesellschaft beschweren, die die Beschwerde jedoch an den Busbetreiber abwiegeln wollte. Dieser Betreiber war meinem Partner am Telefon so unverschämt pampig und aggressiv gegenüber, dass mein Partner nun gegen den Vorfall vorgehen möchte.
Die Frage ist nun jedoch was und wie?
Könnte man zivilrechtlich etwas einklagen oder liegt Strafrechtlich gar eine Freiheitsberaubung durch Unterlassen vor? Bin leider kein Jurist, daher momentan am Abwiegen was wir tun könnten, denn dieses Geschehen möchte mein Partner nicht auf sich sitzen lassen.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
8 Antworten
Der Busfahrer meinte, dass der Stopp-Knopf defekt sei.
Dann wäre er zum Stopp und zum Öffnen der hinteren Türe an der Haltestelle verpflichtet gewesen, um sicherzustellen dass Fahrgäste aussteigen konnten.
Und einen entsprechenden Beschwerdebrief würde ich auch an den Betreiber der Buslinie richten.
Er will doch eh dagegen vorgehen. Also gleich zum Anwalt. Dessen Auskunft wird schon richtig sein, was man hier eventuell nicht immer erwarten kann.
Was will er denn erreichen? Schmerzensgeld? Wofür? Welchen bezifferbaren Schaden hat er denn erlitten?
Freiheitsberaubung war das auch nicht.
Mal ehrlich: Ja, das ist ärgerlich, aber noch lange kein Grund, jetzt zum Anwalt zu rennen (was übrigens der richtige Schritt wäre, falls man tatsächlich ein Fass aufmachen will).
Und wenn ein entsprechender Defekt am Knopf erst dardurch auffällt, dass einer den Knopf drückt und der nicht funktioniert, dann kann auch niemand vorher ein Schild aufhängen.
Strafrechtlich geht da nix und zivilrechtlich geht nur was, wenn er einen Schaden erlitten hat, den er beziffern kann. Vielleicht das Geld für die Taxifahrt nach Hause, merh wird da nicht drin sein. Ob es sich lohnt, dafür ein Fass aufzumachen...
Sowas läuft unter allgemeines Lebensrisiko.
Wenn der Defekt bis dato unbekannt war, konnte da auch kein Schild hängen, nebenbei gesagt.
Manchen Busfahrern ist es ja erlaubt, dass sie "auf Zuruf" anhalten dürfen, aber eben nicht allen. Somit mußte Dein Partner bis zur nächsten Haltestelle (5 km) warten, um dann aussteigen zu können.
Vermutlich wird er - falls er sich ein Taxi gerufen hat - diese Kosten erstattet bekommen, ganz oder nach Abzug jener zusätzlichen Beförderung (5 km).