Fahrpreisnacherhebung bei Falschinformation Rechtens?

Hallo Community, vor ner Woche konnte ich bei einer Fahrkartenkontrolle keinen Gültigen Fahrschein vorweisen. Sachverhalt ist etwa dieser:

Meine Jahreskarte gilt nur bis ein paar Kilometer (Kleine Haltestelle) vor dem Zielbahnhof B. Also möchte ich mir am Startbahnhof eine Zusatzfahrkarte Kaufen (ab der Kleinen Haltestelle, wo der zug nicht hält, bis zum Zielbahnhof) Das Problem ist, dass mir der Automat dann sagt, ich könne die Fahrkarte nur an diesem kleine Bahnhof kaufen, an dem mein ZUg aber garnicht hält. Also steige ich ohne diese Zusatzfahrkarte ein und gehe zum Schaffner und melde das, dass ich kein Ticket habe etc. Schaffner meint, dass ich die auch bei ihm Kaufen kann und das kein Problem sei. Soweit so gut.

Auf der Rückfahrt kann ich mir innerhalb des Bereiches, wo meine Jahreskarte Ungültig ist, ein Ticket kaufen - Ich hatte genügend Geld dabei und wollte mir noch schnell das besagte Ticket kaufen, habe aber kaum noch Zeit, da der Zug in ein paar Minuten fährt. Ich habe 3 Automaten Durchprobiert, alle wollten meinen Geldschein nicht annehmen (War etwas zerknittert). Also denk ich mir: Okay, ich kann mir im zug ja ne Fahrkarte Kaufen - das ist kein Problem. Als der Zug grade losfährt, finde ich den Schaffner un erzähl ihm das, dass ich Probleme mit dem Automaten hatte und ich die Karte ja im Zug bei ihm nachkaufen könne. Dieser meinte, das sei unmöglich (Obwohl ich ihm sogar noch die Karte von der Hinfahrt gezeigt habe) und druckt mir dann so ein Zettel wegen der Fahrpreisnacherhebung aus.

nun meine Frage: Ist die Gerechtfertigt? Denn bei 3 Automaten, die mein Geldschein nicht annehmen und einem Schaffner, der mich in dem Wissen lässt, ein Ticket im Zug zu Kaufen sei kein Problem, ist das doch Reklamierbar, oder?

Meint ihr ich hab eine Chance?

Recht, Bahn, Deutsche Bahn, Fahrpreisnacherhebung, Schwarzfahren, Fahrgastrechte
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