Moin, ich habe folgendes Problem: Ich würde gerne eine längere Strecke mit der Bahn fahren. Hierzu plane ich, zwecks Kostenersparnis, den ersten Teil des Weges im Geltungsbereich meines Semestertickets zurückzulegen. Sobald dieser endet möchte ich ein reguläres Fernverkehrsticket der Bahn erwerben.

Meine Frage ist nun: Kann ich, wenn mein Zug aus dem Geltungsbereich des Semestertickets Verspätung hat und ich meinen Anschluss verpasse einen anderen Zug nehmen, oder gilt dieses dann quasi als nicht angetretene Fahrt aus eigenem Verschulden (sprich "Pech gehabt Alter, die Kohle ist futsch.")?