Erfahrung mit Sachbeschädigungsklage durch Deutsche Bahn

Kürzlich befand ich mich auf einer Bahnreise von Berlin nach Heidelberg. Beim Aussteigen aus dem bereits arg klapprigen IC (alte IR-Wagen) rutschte ich beim kräftigen Aufdrücken einer jener ja sicher allseits bekannten "Hebeltüren" ab und landete mit dem Arm in der Glasscheibe des Türfensters, die daraufhin sprang.

Ich wurde daraufhin sofort vom Zugchef "festgesetzt", der mir (implizit vorsätzliche) Sachbeschädigung vorwarf, Ersatzforderungen der Bahn angekündigte und den Sicherheitsdienst am Bahnhof rief, der meine Personalien feststellte und mich daraufhin zur Bundespolizei schleppte.

Obendrein wurde der Zug angehalten, da dieser mit gesprungener Scheibe angeblich nicht weiterfahren durfte. Dementsprechend musste der Wagen geräumt und abgesperrt werden.

Aus meiner Perspektive handelt es sich bei diesem Fall um einen Unfall, bei dem die private Haftpflichtversicherung greifen sollte. Mich interessiert weniger die Sachlage des Falls, als die Eure eventuellen Erfahrungen:

  • Ist dieses (ruppige) Vorgehen durch die Deutsche Bahn üblich und normal, sollte man sich damit arrangieren, oder gäbe es einen Grund, dagegen vorzugehen? Ich hab mich ein wenig arg wie ein "mutwilliger Zerstörer von DB-Eigentum" gefühlt.
  • Hat jemand Erfahrungen im Umgang mit der Deutschen Bahn in vergleichbaren Fällen versehentlicher Sachbeschädigung? Gehen die erfahrungsgemäß sachlich mit so was um, oder muss man sich auf "Gegenwehr" einstellen?

Herzlichen Dank!

Unfall, Recht, Deutsche Bahn, Haftpflichtversicherung, Sachbeschädigung, Fahrgastrechte
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