Hallo,

ich beziehe seit 2001 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, musste seither keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Auch nicht ab 2013, da mein Verdienst unter 400 Euro blieb. Durch den Mindestlohn von 8,50 Euro kam ich im März nun auf 430 Euro. Damit müsste ich jetzt Beiträge zur Rentenversicherung zahlen oder mich von der Beitragspflicht befreien lassen. Ich möchte eigentlich letzeres. Nun las ich auf dem Merkblatt zum Antrag für die Befreiung, das die Auswirkungen "die Begründung oder Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung" haben könnte.

Meine Frage: Kann mir die Rentenversicherung dann meine volle Erwerbsminderungsrente streichen oder mindern wenn ich bei dem 450-Euro-Job mich von der Rentenbeitragspflicht befreien lasse??? Vor meiner Rente hab ich seit 1986 durchgängig gearbeitet. Wäre nett, falls sich da jemand auskennt... Svhon mal danke im voraus!

Gruß Harry