Ich wurde nach längerer Krankheit von meiner Krankenkasse ausgesteuert. Habe auf Anraten und vielen Hinweisen bei der Arbeitsagentur eine Zahlung nach der Nahtlosikeitsregelung beantragt. In der Zwischenzeit wurde mir die volle Erwerbsminderung für 2 Jahre genehmigt. Beim persönlichen Termin in der Arbeitsagentur brachte ich alle Unterlagen mit und die Sachbearbeiterin meinte natürlich haben Sie Recht auf Zahlung ist ja nur für 7 Wochen bis die Rente greift und wenn alles so problemlos wäre wie bei Ihnen dann wäre es wunderbar .... Also gut, da ich in ungekündigter Stellung bin, war noch eine Berechnung meines Arbeitgebers nötig, habe ich alles sofort eingereicht und dann kommt der Bescheid, dass mein Arbeitslosengeld abgelehnt wurde und ich auch keinen Widerspruch einlegen brauche, da meine Erwerbsminderungsrente schon genehmigt ist und da hätte ich keine Chancen da ich dem Arbeitsmarkt keine 15 Stunden zur Verfügung stehe. Da kommen für mich jetzt die Fragen... das war alles bekannt als ich persönlich dort war, bekommt ein kranker Arbeitsloser auch kein Geld... hat hier jemand einen Rat warum mir diese Nahtlosigkeitszahlung oder wie man das nennt abgelehnt wird. Es ginge nur um 7 Wochen, in denen ich nun ohne Einkommen da steht (HartzIV usw fällt aus) Danke im Voraus für Eure Antworten