Erwerbsminderungsrente Klage vor Sozialgericht - Vergleichsvorschlag Rentenversicherung

Hallo, meine Tochter kämpft seit Januar 2013 um eine volle Erwerbsminderungsrente wegen diverser, schwerwiegender psychischer Erkrankungen. Nach Ablehnung durch die Rentenversicherung hat sie Klage vor dem Sozialgericht eingereicht (mit Hilfe des VdK). Der Gutachter der Rentenversicherung hatte vorher ein sehr komisches Gutachten erstellt: Im großen und ganzen folgender Inhalt: Sie sei zwar unstrittig schwer erkrankt und nicht arbeitsfähig, könne aber vollschichtig über 6 Std. täglich arbeiten.... ???? Das Sozialgericht hat ein eigenes Gutachten angefordert, wobei dieses Gutachten voll zu Gunsten meiner Tochter ausgefallen ist. Diese Gutachterin schrieb im Gutachten auch, dass sie die Ausführungen des Kollegen, den die RV beauftragt hatte, nicht nachvollziehen kann und meine Tochter auf keinen Fall einer regelmäßigen Arbeit nachgehen könne.

Heute kam nun über den VdK ein Vergleichsvorschlag der Rentenversicherung mit dem Inhalt, dass sie meiner Tochter die volle Erwerbsminderungsrente für 3 Jahre anbieten. Sie solle ein schriftliches Anerkenntnis dieses Angebote abgeben und somit den Rechtsstreit im vollen Umfang für erledigt erklären.

Soweit alles super, aber es steht auch drin:

Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt die Deutsche Rentenversicherung zur Hälfte.

Weiß jemand, was das zu bedeuten hat. Muss sie nun je die Hälfte der beiden Gutachten zahlen, evtl. Rechtsanwaltskosten der Rentenversicherung ... ?

Beim VdK kann ich leider niemanden erreichen - vielleicht weiß ja von euch wer, was diese außergerichtlichen Kosten sein können?

Danke !!!

Vergleich, Rente, Erwerbsminderungsrente, Rentenversicherung, Sozialgericht
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