Scheidungsurteil von 1976 für Erbschein fehlt

Für die Antragstellung auf einen Erbschein für unsere verstorbene Mutter brauchen wir ihr Scheidungsurteil, das es aber auch im Amtsgericht nicht mehr gibt. Auch auf der Eheurkunde wurde dieser Eintrag versäumt wie mir heute vom Standesamt Bremen mitgeteilt wurde ( Eheschließung Bremen 1958, Scheidung Magdeburg 1976) Da wurde zu DDR Zeiten nichts kommuniziert. Wir haben im Stadtarchiv Magdeburg eine öffentliche Todesanzeige unseres 1977 verstorbenen Vaters gefunden, auf dem auch unsere Mutter und das Datum der Scheidung aufgeführt wird. Das ist das einzige Dokument mit einem Scheidungsvermerk, das wir haben. (außer auf der Sterbeurkunde unsres Vaters , die aber nicht anerkannt wird) Dem Standesamt Bremen genügt die Todesanzeige aber nicht um die Eheurkunde nach 38 Jahren auf den rechtmäßigen Stand zu bringen. Man verweist uns wieder an das Nachlassgericht in Magdeburg, das das Dokument vielleicht anerkennen könnte - oder eben auch nicht. Wir haben bei diesem Amtsgericht nur schlechte Erfahrungen gemacht, wir wurden arrogant behandelt und es wurde in keiner Weise der Versuch unternommen, uns behilflich zu sein. Wir wurden von einem Amt zum ändern geschickt, und erhielten oft widersprüchliche Informationen. Dabei geht um kein Vermögen sondern um das Konto unserer Mutter. Geld, das sie für ihre Beerdigung zusammengespart hatte! Damit wir uns keine Sorgen machen sollten. Es ist echt ein Skandal! Was können wir jetzt noch tun? Alle Bemühungen sind gestrandet. Kann uns jemand helfen? Wir sind dankbar für jeden Rat ! Martina

Erbschein
Mutter verstorben, jetzt verlangt der Vermieter einen Erbschein

Hallo, meine Mutter ist vor einer Woche gestorben. Ich habe noch 4 Geschwister, meine jüngste Schwester hat sich zum größten Teil immer um unsere Mutter gekümmert, da wir alle Berufstätig sind und sie nicht. Ich habe mich um den Papierkram gekümmert. Es sind auch alle damit einverstanden das ich es weitermache. Vermögen ist nicht vorhanden. Bevor meine Mutter gestorben ist, habe ich vom Vermieter verlangt das er mir innerhalb von 14 Tagen die Nebenkostenabrechnung zukommen läßt. Meine Mutter sagte mir vor ca. 1,5 Jahren das sie ein Guthaben hat und sie ihn zig mal daraufhin angesprochen hat das er das Guthaben zahlt. Er hatte versprochen das sie es bis Ende Januar bekommt. Ich hatte ihn angekündigt da ja das Guthaben besteht, das ich die Februarmiete einbehalte, weil das Guthaben mehr ist als die Miete. Da nun meine Mutter gestorben ist habe ich die Wohnung gekündigt und die Februarmiete einbehalten. Heute bekomme ich Post vom Anwalt des Vermieters das ich nicht berechtigt bin die Miete einzubehalten, geschweige die Wohnung zu kündigen, da sich ja meine Schwester immer um unsere Mutter gekümmert hat und er verlangt bis zum 19.02.2014 einen Erbschein. Jetzt meine Frage: Müssen wir jetzt einen Erbschein beantragen und wenn ja wie teuer ist das und müssen wir den Erbschein bezahlen oder der Vermieter. Reicht es nicht aus das alle Geschwister eine Vollmacht ausstellen das ich für alles zuständig bin?

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