Räumen einer Wohnung?

6 Antworten

Das hängt von einigen Faktoren ab: https://www.familienrecht.net/erbschein/#wann-brauche-ich-einen-erbschein

Es ist nicht zwangsweise notwendig, einen Erbschein zu haben. Meine Mutter hatte mir rechtzeitig alle Vollmachten gegeben und damit hatte es sich dann auch, nach weiteren Nachweisen wurde ich nicht gefragt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

elkascha 
Beitragsersteller
 08.10.2019, 13:39

Mein Ex-Mann hatte nichts geregelt, aber unsere gemeinsame Tochter ist die einzige Hinterbliebene.

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Blindi56  08.10.2019, 13:44
@elkascha

Dein Ex-Mann? Dann bist du doch evtl. auch erbberechtigt

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elkascha 
Beitragsersteller
 08.10.2019, 13:48
@Blindi56

Seit wann sind Geschiedene erbberechtigt? Das ist mir neu. Gesetzlich?

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Blindi56  08.10.2019, 13:57
@elkascha

unter gewissen Umständen... wenn die Scheidung schon länger durch ist, dann nicht.

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Ja - wer sollte es sonst machen, wenn sie die einzige Person erster Erbfolge ist. Und ein Erbschein ist dafür (garantiert) nicht (zwingend) erforderlich.

https://www.bestattungen.de/ratgeber/todesfall/mietrecht-im-todesfall.html

https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/sonderkuendigungsrecht


elkascha 
Beitragsersteller
 08.10.2019, 13:46

Die Links habe ich mir angeschaut und teilweise gelesen, danke. Die Wohnung meines Ex gehörte ihm, also kein Mietverhältnis.

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Theoretisch könnte es weitere Erben geben (uneheliche Kinder?)

Wenn das ausgeschlossen ist (durch Beantragung des Erbscheins hat sie das Erbe auch angenommen), wird das niemanden interessieren.

Bei unserer Mutter hatten wir nicht mal mit 4 Geschwistern einen Erbschein beantragt, nur für die Bank mussten alle eine Einverständniserklärung unterschreiben, da hatte ich bis dahin Vollmacht.


elkascha 
Beitragsersteller
 08.10.2019, 13:51

Es gibt keine weiteren Kinder. Für die Bank, das wissen wir, braucht meine Tochter den Erbschein, um die Bankgeschäfte weiter führen zu können. Es sind viele Rechnungen zu zahlen wegen Privatbehandlung und Aufenthalt ihres Vaters im Krankenhaus

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Nein.

Die Sachen gehören ihr noch nicht und theoretisch könnte sie ja das Erbe ausschlagen (z.B. wenn Schulden vorhanden sind)

Dann würde der Staat erben.

wenn noch weitere erben da sind , nein ! gibt es denn eine vorsorgevollmacht ?


elkascha 
Beitragsersteller
 08.10.2019, 13:37

Tochter ist Alleinerbin, Vater ist verstorben, aber kein Testament, Erbschein ist beantragt.

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Otilie1  08.10.2019, 14:09
@elkascha

dann solltet ihr auf den erbschein warten , sicher ist icher

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