wir sind eine Erbengemeinschaft, eine von uns hat vorgeschlagen eine gemeinsamen Erbschein zu beantragen. Ich habe aber jetzt erfahren das dieser nur in einem Exemplar ausgestellt wird. Da besonders mein Schwager mauert mit Informationen( als Vertreter meiner Schwester) zum Konto meines verstorbenen Vaters und so weiter, er aber schon "vorgesorgt hat" er war schnell vor Ort. hat sich das Familienstammbuch gegriffen, weiß wo mein Vater Konten hatte und mehr. Ich hatte lange Zeit keinen Kontakt zu meinem Vater, bin aber erbberechtigt. Meine Frage:Kann man von dem Erbschein beglaubigte Kopien bekommen oder muß man einen Teilerbschein beantragen, und was kostet das jeweils?

Danke für evtl Antworten