Hallo, ich habe gerade einen Brief bekommen in dem ich darüber informiert wurde das ich zum Kreis von Erben gehöre. Ich habe nun um Akteneinsicht gebeten. In meinem Heimatsort wurde mir gesagt, das die Akte zum Gericht gesandt werden müsste, da das zuständige Amtsgericht ein einer anderen Ortschaft ist. Daher habe ich dort angerufen, die meinten ich könnte das Recht nur über einen Rechtsanwalt geltend machen. Nun habe ich 2 unterschiedliche Information das eine Gericht meint, das ich eine Aktenversendung einfach beantragen könne und dann Einsicht bekomme, das andere meint das ich als Privatperson kein Recht habe diesen Antrag zu stellen nur über einen Rechtsanwalt.

Nun ist die Frage welches Gericht Recht hat. Und wenn ich es selber machen darf, woher bekomme ich einen Antrag zur Aktenversendung und -einsicht.

Um Antworten wäre ich sehr dankbar. :)