Wir hatten 12/2008 pflegegeld für unsere Mutter beabtragt, abgelehnt - Widerspruch und Klage vor Sozialgericht. Auf einen neuerlichen Antrag 01/2011 erhielt sie Pflegestufe, verstarb 03/2012. Unser Vater trat als Haushaltsvorstand usw. in den Rechtsstreit ein, verstarb aber am 26.08.2012. Das teilten wir dem Sozialgericht mit und die vom Vater erteilte Vollmacht, dass eine Tochter den Rechtsstreit führt, würde damit ungültig. Das Sozialgericht verlangt einen Erbschein, obwohl es von unserer Seite keine Veranlassung gibt, diesen zu beantragen ( keine Grundstücke, keine Erbmasse usw.) Kann man in diesem Falle nicht eine von allen Geschwistern unterschriebene Erklärung, dass ein Interesse auf Fortführung der Klage besteht, akzeptieren und wiederum die Vollmacht an eine Schwester übertragen wird? Wir würden uns damit viel Rennereien und auch Kosten ersparen. Ich würde mich freuen, wenn sich da jemand auskennt und mich entsprechend darüber informieren könnte. Mit besten Grüssen, marianne11