Hallo

Bei uns im Grundbuch steht noch eine Hypothek eingetragen , diese wurde durch den Miterben des Grundstückes 1948 veranlasst . Der jenige ist 1968 verstorben . Im Erbschein sind seine Frau und seine 3 Kinder eingetragen ,die helfte der schuld für seine Frau und die andere helfte für die Kinder und seine Frau . Die Schuld wurde beglichen , es liegt aber nur die Löschungsbewilligung von seiner Frau vor , diese ist mittlerweile auch Tod . Was mit den Kindern ist weis ich nicht da das alles schon seit 1970 ungelöst hier rumliegt , durch meine Eltern versäumt . Reicht da jetzt die eine Löschungsbewilligung aus um den Eintrag aus dem Grundbuch zu löschen . Wenn nicht was kann Ich da jetzt noch unternehmen ?

MFG