Erste Hilfe verweigern? (HIV, ansteckende Krankenheiten) Gefahrenabwehr für sich selbst
Hallo liebe gutefrage.net user,
rechtlich gesehen ist jeder Bürger zur Ersten Hilfe verpflichtet. Es ist auch klar das sich niemand in Gefahr bringen muss. Also nehmen wir doch mal an ein Person verletzt sich so das Sie blutet und zur korrekten Ausführung der Ersten Hilfe ist für den Helfer der Kontakt mit Blut unumgänglich.
Kann der Helfer - rechtmäßig - die Erste Hilfe verweigern bzw. soweit minimieren das der Helfer nicht mit Blut in Kontakt kommt ??? Schließlich ist das Infektionsrisko von Krankheiten eine - nenneswerte - Gefahr !
Klar ist die Unfallstelle absichern, Rettungsdienst alarmieren, etc. das man das machen muss. Die Frage zielt rein auf den Infektionsschutz ab.
Ein anderes Bespiel. Der Helfer (H) verweigert dem Verletzten (V) eine Reanimation. V verstirbt. H wird von der angeklagt ! H rechtfertigt sich er hatte durch die Mund zu Beatmung sich bspw. Hepatitis fangen können. H betrachtet dieses Risko als Gefahr.
Hat H gegen das Gesetz verstoßen ??? H hat die Erste Hilfe ansonsten korrekt aufgeführt. (Rettung alarmieren, Unfallstelle absichern etc.)