Hallo, meine Mutter ist vor einer Woche gestorben. Ich habe noch 4 Geschwister, meine jüngste Schwester hat sich zum größten Teil immer um unsere Mutter gekümmert, da wir alle Berufstätig sind und sie nicht. Ich habe mich um den Papierkram gekümmert. Es sind auch alle damit einverstanden das ich es weitermache. Vermögen ist nicht vorhanden. Bevor meine Mutter gestorben ist, habe ich vom Vermieter verlangt das er mir innerhalb von 14 Tagen die Nebenkostenabrechnung zukommen läßt. Meine Mutter sagte mir vor ca. 1,5 Jahren das sie ein Guthaben hat und sie ihn zig mal daraufhin angesprochen hat das er das Guthaben zahlt. Er hatte versprochen das sie es bis Ende Januar bekommt. Ich hatte ihn angekündigt da ja das Guthaben besteht, das ich die Februarmiete einbehalte, weil das Guthaben mehr ist als die Miete. Da nun meine Mutter gestorben ist habe ich die Wohnung gekündigt und die Februarmiete einbehalten. Heute bekomme ich Post vom Anwalt des Vermieters das ich nicht berechtigt bin die Miete einzubehalten, geschweige die Wohnung zu kündigen, da sich ja meine Schwester immer um unsere Mutter gekümmert hat und er verlangt bis zum 19.02.2014 einen Erbschein. Jetzt meine Frage: Müssen wir jetzt einen Erbschein beantragen und wenn ja wie teuer ist das und müssen wir den Erbschein bezahlen oder der Vermieter. Reicht es nicht aus das alle Geschwister eine Vollmacht ausstellen das ich für alles zuständig bin?