Mietwohnung Mitbenutzung Internet über LAN - Sicherheit?

Hallo zusammen, ich hätte einige Fragen zu meiner Internetleitung.

Ich bin in eine Mietwohnung gezogen, in welcher es eine TAE-Dose, eine Kabeldose und einen LAN-Port gibt. Auf dem LAN-Port liegt bereits Internet an, welches man in einem Beitrag mit in den Nebenkosten bezahlt. Hier könnte man sich ein Access-Point, oder einen Router anschließen, welcher eben dann als Access-Point dient, + noch weitere LAN-Anschlüsse hat. Man teilt sich sozusagen dann einen Router mit allen Mitbewohnern des Hauses.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Ist mir Sicherheit sehr wichtig. Ich plane natürlich auch Online Banking, als auch HomeOffice (ich schätze dies sollte schon ein Ausschlusskriterium sein). Natürlich möchte man auch nicht, dass jeglicher anderer Internetverkehr von Dritten einfach mitgelesen werden kann. Da alle Verbindungen vor dem Router wahrscheinlich unverschlüsselt sind, könnte man hier mit einem VPN-Anbieter aushelfen, und dies so verschlüsseln?
  2. Möchte ich SmartHome Funktionen nutzen, zum Beispiel Beleuchtung durch Philips Hue. Wenn ich eine solche Bridge an den Router (in dem Fall nur AccessPoint) anschließe, funktioniert dieses dann nur innerhalb des eigenen Netzwerkes, oder arbeitet diese mit dem eigentlichen Router, sodass alle Hausbewohner letztendlich meine Lampen steuern könnten?

Was wäre hier die beste und sicherste Variante? Ich tendiere dazu, einen extra Internetvertrag via Kabelanschluss abzuschließen, dieser liegt jedoch bei ungefähren weiteren 40,00 € im Monat. Falls man jedoch mit einem VPN auch ein ähnliches Niveau von Sicherheit schaffen kann, wäre dies natürlich auch eine Option.

Vielen Dank für eine Tipps oder Ideen!

Internet, WLAN, Internetverbindung, Netzwerk, Ethernet, FRITZ!Box, LAN, Router, Vodafone, WLAN-Router, Access Point, LAN-Kabel, WLAN-Repeater
Erbdiebstahl?

Hallo, ich hätte eine kurze Frage. Meine Mutter ist Erbe von meinem Großvater.

Um es übersichtlicher zuhalten, kürze ich die anderen Erben mit Buchstaben ab.
Ein weiterer Erbe ist also Person „B“.

Das Erbe wird dabei durch 3 geteilt, also es gibt noch eine 3. Person die mit erbt, diese spielt jedoch keine Rolle.

Person B hat meine Mutter angerufen, was mit dem Auto passiert. Darauf hin hat sie gesagt, er soll das Auto erstmal auf dem Parkplatz stehen lassen, bis eine Entscheidung getroffen wird.

Meine Mutter erhielt dann einige Tage später einen Anruf von der Vertragswerkstatt. Bei dem Auto wurden Räder gewechselt und eine kleinfügige Reparatur in Auftrag gegeben.

Das war schon merkwürdig, dass Person B das Auto ohne andere Erben zu fragen in die Werkstatt zur Reparatur bringt.

Daraufhin erhielt meine Mutter eine WhatsApp Nachricht von Erben „B“ und ich zitiere:

“Ich habe das Auto bewerten lassen und es hat keinen Wert mehr. Zahnriemen und Bremsen müssen neu gemacht werden. Ich habe das Auto bei einem Händler abgegeben. Vertrag ist bereits unterschrieben.“

Zur Info: Das Auto ist ein Renault Clio bj 2007 mit 44t km. Der Restwert auf dem Markt beträgt ungefähr 5000€.

Erbe B kann doch nicht von sich aus entscheiden, Reparaturen vorzunehmen und das Auto dann einfach von sich aus abgeben.

Laut Testament soll das Auto / oder der Wert des Autos durch 3 geteilt werden.

— Zusätzlich sollen Schmuck und Münzen ebenfalls durch 3 geteilt werden laut Testament. (Wert ungefähr 7000€). Diese hat Erbe „B“ ebenfalls einfach mitgenommen.

Handelt es sich dabei um Erbdiebstahl? Und wie geht man nun am besten vor?

Testament, Recht, Erbrecht, Erbe, Diebstahl, Auto und Motorrad
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.