Hallo,
mein Vater hatte vor der Heirat ein Haus, dieses wurde vor 2 Jahren auf mich übertragen. Er hat lebenslanges Wohnrecht. Wäre es für das Sozialamt möglich wenn meine Mutter pflegebedürfig in ein Heim muss und die Sozialhilfe würde die Kosten hierzu zum Teil tragen, dass die Schenkung rückabgewickelt wird wegen Verarmung des Schenkers oder gilt meine Mutter diesbezüglich nicht als Schenkerin weil das Haus Eigentum des Vaters (bereits vor der Heirat) war.
Die 10 Jahres Grenze dürfte hierbei nicht gelten, da es nicht mein Vater ist der im Heim lebt?
Vielen Dank schonmal.