Wie gebe ich schwankendes Einkommen im Mietinteressentenbogen an?

Ich bin gerade auf Wohnungssuche und muss bei der Selbstauskunft ja immer mein Netto-Einkommen angeben.

Soweit ich weiß, bezieht man sich dabei ja immer auf die letzten 3 Monate, aber was passiert, wenn das Einkommen schwankt?

Ich war bei der ersten Abrechnung noch als Werkstudentin angestellt, bei der zweiten ist der Nettolohn wegen der SV-Abgaben gesunken und bei der dritten wiederum wegen Mehrarbeit und diversen Zuschlägen deutlich gestiegen.

Was wäre also die richtige Angabe? Der neueste Stand, der niedrigste oder ein Durchschnitt?

Im zweiten Monat hatte ich außerdem noch eine kurzfristige Beschäftigung bei einer Filmproduktion - mache ich zwar öfter, aber nicht regelmäßig. Darf/sollte ich den auch mit einberechnen oder lieber nicht?

Wegen dieser irrsinnigen 1/3-Regel bin ich eigentlich dazu versucht, mein Gehalt so hoch wie möglich erscheinen zu lassen, aber der potentielle zukünftige Vermieter soll sich natürlich auch nicht verarscht fühlen, wenn er dann meine Abrechnungen sieht.

Mein Freund hat ebenfalls gerade eine Gehalts- und Stundenerhöhung bekommen. Da er aber auch den passenden Vertrag dazu erhalten hat, denke ich, dass er einfach den neuesten Betrag angeben kann. In meinem Job sind Schwankungen hingegen der Normalfall, da eigentlich jeder Mehrarbeit macht und gelegentlich Feiertagszuschläge etc. bekommt.

Wie würdet ihr vorgehen?

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Das Finanzamt hat mich angeschrieben, dass ich keine Steuererklärung mehr abgeben muss, muss ich das dann auch nicht?

Das Finanzamt hat mich angeschrieben, dass ich keine Steuererklärung mehr abgeben muss, muss ich das dann auch nicht? Ich habe nur eine kleine Erwerbsminderungsrente, liegt bei ca. 6000€ im Jahr und steuer fällt erst bei ca. 8500€ an bei Singel. Wie ist das dann wenn ich jetzt z.B. 10.000€ Aktiengewinne im Jahr habe, muss ich dann auch keine Steuererklärung abgeben und kann ich mich darauf berufen, dass das Finanzamt geschrieben hat, dass ich nicht mehr zu Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bin. Bzw. wenn das Finanzamt 3 Jahre später kommt kann ich dann sagen, dass ich nicht mehr zur Abgabe verpflichtet war oder gilt das dann trotzdem als Steuerhinterziehung?

Seit dem Jahr 2015 bin ich nicht mehr zur Abgabe zur Steuererklärung verpflichtet. Für das Jahr 2016 wollten sie dann plötzlich eine Steuererklärung und haben mir 200€ Bussgeld angedroht und zusätzlich bei Nichtabgabe mit Ersatzfreiheitsstrafe gedroht. Dann bin ich zum Finanzamt vorbeigegangen und habe das Schreiben gezeigt und dann haben die ganz schnell alles wieder zurückgenommen und gesagt, dass das bei ihnen im Computer nicht richtig erfasst war und ich keine Steuererklärung abgeben muss. Sollte es Probleme geben soll ich mich nochmals melden.

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