Kontoauszug mit fremder EC-Karte anfordern = Strafbar?

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit einigen Wochen plagen mich Sorgen um einen kleinen Vorfall, der 5 Wochen zurück liegt: Ich bin Mitarbeiter einer Stadtreinigung und fand kurz vor Feierabend in einem Gebüsch eine EC-Karte. Am darauf folgendem Tag (Samstag) hatte ich ebenfalls Dienst, und beschloss, die Karte gleich morgens um 7 Uhr in einer Sparkasse abzugeben. Da um diese Zeit aber noch kein Mitarbeiter vor Ort ist, dem ich die Karte hätte geben können, beschloss ich, da ich davon ausging, dass die Karte bereits gesperrt sein wird, dass ich sie einfach in den Kontoauszug-Automaten stecke, und einen Kontoauszug anfordere, um so zu erreichen, dass sie eingezogen wird und dadurch ein Mitarbeiter drauf aufmerksam wird. Die Karte war tatsächlich gesperrt und wurde eingezogen. Leider kam ich erst im Nachhinein auf den Gedanken, dass ich die Karte besser in den Briekasten der Sparkasse hätte werfen sollen, um eventuellen ärger zu verhindern.

Nun mache ich mir Sorgen, dass man mir Vorsatz vorwerfen kann, ich mich durch diese Aktion bereits strafbar gemacht habe und fürchte nun um meinen Job. Da ich in Warnkleidung in die Sparkasse ging, bin ich leicht zu identifizieren, da sich nachvollziehen lässt, welcher Kollege wann in welcher Strasse gearbeitet hat. Bisher habe ich niemandem davon erzählt und es kam auch keine Meldung zu mir. Bekannterweise dauern Ermittlungen ja teilweise einige Monate, wodurch ich nun nicht mehr zur Ruhe komme.

Ich hoffe sehr, dass Sie mir Entwarnung geben können.

Liebe Grüße, ein besorgter Stadtreiniger.

Betrug, Bank, Vorsätze, EC-Karte, fremd, Kontoauszug
gesperrte EC-Karte missbraucht - Inkassoschreiben mit Zahlungsaufforderung

Hallo, mir wurde vor einigen Wochen meine Tasche gestohlen inkl Geldbörse mit abgelaufenem Perso, Führerschein, EC-Karten... Die EC Karten habe ich sperren lassen und den Diebstahl polizeilich gemeldet. Ein paar Tage später hatte ich drei Abbuchungen auf meinem Konto der gesperrten Karte, die ich nicht verursacht habe. Man hat wohl per Lastschrift/Unterschrift in den Läden gezahlt. Meine Bank bestätigte mir, dass ich das Geld zurückbuchen könne, jedoch auch mit den Händlern in Kontakt treten sollte, um den Sachverhalt zu schildern. Ein Händler wollte das polizeiliche AZ erfahren und meinte alles ginge damit i.O., sie wollten ebenfalls Strafanzeige gegen unbekannt vornehmen. (sehr angenehm in einer solchen Situation)

Ein anderer Händler war wenig an meiner Geschichte interessiert. Ich solle mich mit meiner Bank in Verbindung setzten, sie selbst wären nicht zuständig, die Buchungen würden über ein anderes Unternehmen laufen und der Händler fühle sich nicht als richtiger Ansprechpartner (sobald die Zahlung an der Kasse durch ist würden der Händler das Geld von einem Inkassobüro erhalten und dieses kümmere sich generell, um die "Beschaffung" das Geldes, ich bin total verwundert über diese Abläufe im Hintergrund einer Zahlung bei einem Händler - das Verfahren nutzten anscheinend viele Händler!).... Nun erhielt ich von deren Inkassobüro Post. Neben dem eigentlichen Betrag sind natürlich auch ordentlich Gebühren drauf. insgesamt wurden aus 260 Euro nun 420 Euro! Natürlich werde ich widersprechen bzw. auch mal mit denen telefonieren. Aber ich komm mir gerade so ohnmächtig vor. Kann man mir etwas anhaben? Sollte ich es auf ein Kräftemessen mit dem Inkassobüro ankommen lassen, sollten diese sich wenig einsichtig zeigen. Klar werde ich den Zahlungsbeleg inkl. der gefälschten Unterschriften abfordern und denen das polizeiliche AZ mitteilen. Habe ich sonst noch etwas zu tun? Ich habe Angst, dass sich der Betrag schnell erhöht, wenn die es "wollen". Ist das David gegen Goliath?

Im Übrigen habe ich die missbrauchte EC-Karte erst nach dem Missbrauch polizeilich über das Kuno-Programm sperren lassen (zuvor jedoch bereits bei der Polizei). Das Kuno-Programm habe ich auch jetzt erst kennengelernt, es erfasst, gestohlene Karten (Angabe der Kartenfolgenummer ist dabei wichtig; viele Händler greifen wohl beim Lastschriftverfahren immerhin die polizeiliche Datenbank ab und erfahren über einen roten Punkt, ob die Karte auf der Fahndungsliste steht) Seither gibt es auch keine weiteren unbekannten Abbuchungen. Dennoch überlege ich, dass Konto komplett dicht zu machen, nicht dass mich doch in ein paar Wochen noch Böses einholt. Wie verhält es sich mit dem Inkassoschreiben? Muss ich irgendetwas befürchten? Immerhin verlangen die eine Zahlung innerhalb von drei Tagen... Wer hat ähnliche Erfahrungen?

Gruß, L

EC-Karte, Lastschrift
Inkassogebühren bei missglückter Kartenzahlung in doppelter Höhe des Rechnungsbetrags?

Ich habe am Ende des Monats, in dem ich mein Konto gekündigt habe, noch an einer Tankstelle für 13,23 Euro getankt und mit der EC-Karte bezahlt. Die Karte wurde akzeptiert, schien alles zu funktionieren - jetzt bekomme ich zwei Wochen später bei Heimkommen aus dem Urlaub ein Schreiben vom Inkassobüro, das mir neben der Hauptorderung noch 5,50 € Bankgebühren, 6,62 € Bearbeitungsgebühren, 5,11 € Mahngebühren und 10 für die € Adressermittlung, insgesamt also mehr als doppelt so viele Gebühren wie die Hauptforderung war, aufbrummen will. Aus einer 13 Euro-Rechnung wurde jetzt eine 40-Euro-Zahlungsaufforderung.

Dazu hätte ich ein paar Fragen: 1) Inwiefern ist es überhaupt mein Problem, wenn die Lastschriftzahlung erst nach der Kontoschließung versucht wurde? Hätte nicht meine alte Bank das aus Kulanz an meine neue weiterleiten können, deren Daten sie ja hatten? 2) Die Gebühren sind im Vergleich zur Hauptforderung offensichtlich unverhältnismäßig - aber welche davon sind überhaupt rechtens? 3) Woher bekam das Inkassobüro meine Adresse? 4) Muss ich das wirklich bezahlen oder wäre nicht im Sinne der Schadensminderungspflicht von der Tankstelle angezeigt gewesen, erstmal eine normale Mahnung zu schicken? 5) Wie einige ich mich am besten mit den Inkassoisten, ohne vorher ein mehrstündiges Gerichtsurteilswälzen absolvieren zu müssen?

Wie soll ich jetzt damit umgehen? Ich will mich ja vor der Rechnung sicher nicht drücken sondern hatte damit gerechnet, dass die Zahlung noch von meinem alten Konto abgeht, wenn die Karte schließlich vom Leser noch akzeptiert wurde. Bitte gebt mir nicht den Tip, mich an die Verbraucherzentrale zu wenden, denn die verlangen momentan 2€ pro Minute telefonischer Beratung - und mir geht es um einen möglichst geringen - und verhältnismäßigen! - finanziellen Aufwand.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gebühren, Bank, Recht, EC-Karte, Inkasso, Mahnung
Problem beim bezahlen mit der EC Karte.

Vorhin war ich beim Aldi einkaufen. Da wollte ich wie immer mit der EC Karte bezahlen, schließlich ist das praktischer. Nur diesmal war es so, dass der Vorgang nicht durchgeführt werden konnte. Zum Glück hatte ich aber Bargeld bei mir gehabt, sonst wäre es sehr peinlich geworden, zumal das ein Großeinkauf war. Wie auch immer...mir gingen halt mehrere Gründe durch den Kopf, wieso die Karte diesmal gestreikt hat, zb Karte defekt...oder Verspätung meines Lohns (meinen Lohn kriege ich immer am letzten Werktag des Monats). naja, bin dann zur Sparkasse gefahren um einerseits die Karte zu testen und andererseits zu gucken, ob mein Geld ist, und siehe da, die Karte wurde sowohl beim Geld abheben als auch beim Konstoauszug erkannt. Selbstverständlich war das Geld auch da.

Was ich mich nun frage ist; auf so einer EC Karte gibt es ja einmal diesen Chip und einmal den Magnetstreifen. Bei Sparkassen kommt immer nur der Chips zum einsatz, also beim abheben und so. Beim einkaufen hingegen war es früher so, dass das ganze über den Magnetstreifen abgewickelt wurde. Da denke ich mir halt, dass evtll dann wohl der Magnetstreifen beschädigt sein müsste. Vorhin habe ich aber in einem Artikel gelesen, dass mittlerweile auch beim einkaufen die Chips verwendet werden. Stimmt das denn? Weil wenn beim einkaufen und beim Geld abheben bei einer Bank nur der Chips in Einsatz kommt, dann lag das Problem heute morgen wohl am Aldi-Gerät.

EC-Karte, Sparkasse

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