Neue Wohnung zum 01.09. - Drei Monate Warmmiete im voraus, zzgl. Kaution.

Servus an alle helfenden Poster. Ich habe heute eine Zusage für eine Wohnung bekommen und der Mieter verlangt nebst der Kaution gleichzeitig drei Warmmieten im voraus bezahlt zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift (Ende nächster Woche unterschreibe ich den Mietvertrag).

Da ich ab dem 01.09. in eine Ausbildung gehe, deswegen die Wohnung benötige und daher auch ein sehr geringes Einkommen hab, wollte das die Hausverwaltung so. Darf die Hausverwaltung das?

Ich mein, wenn man jetzt noch die Maklerprovision dazuzählt zahle ich auf einem Schlag 3.500 € allein um die Wohnung zu bekommen und ich darf dann ja auch erst zum 01.09. einziehen.

Nachdem ich mich umgehört habe ob es in der Stadt schon ähnliche Fälle bekannt sind (jain - wenn dann wenn die Hausverwaltung pleite war, noch schnell bisschen Geld "abknöpfen" wollte und sich dann aus dem Staub machte) und die Suche nichts ergab hoffe ich hier auf mein Glück. Ich habe lediglich die Möglichkeit bekommen, dass sie sicher gehn wollen, dass ich mich nicht bei Nacht und Nebel aus dem Staub mache und die Bude in einem Saustall hinterlasse...

Könnt ihr mir einen Ratschlag geben? Denn ich kann das nicht auf einmal zahlen, das bricht mir ja schon im Vorfeld das Genick :/

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Zahlungen zur Mietvertragsunterzeichnung fällig sind. Einerseits möchte man jungen Menschen mit geringem Einkommen die Möglichkeit geben Wohnraum anzumieten, doch dafür muss der Eigentümer sich absichern.

Ich bedanke mich für jegliche Hilfe.

MfG garii

Wohnung, Miete, Geld, Recht, Mietrecht, Einzug
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