EC-Karte verloren. Verlust bei Polizei melden?

17 Antworten

Nö, die hat anderes zu tun. Du musst den EC-Karten Betreiber anrufen, soweit ich weiß ist das bundeseinheitlich die Nummer 116 116 - und dort den Verlust melden. Die sperren die Karte dann und stellen Dir eine neue aus, wenn Du sie beantragst.


wernilein  16.10.2008, 08:31

die neue Karte stellt doch das Kreditinstitut aus ,bei der sie ist,also auch bei der Bank/ Sparkasse melden

MrsHyde  16.10.2008, 08:34
@wernilein

Ich hab das damals bei dem Anruf gleich beantragt und die haben es mit der Verlustanzeige an mein Kreditinstitut weitergeleitet.

wernilein  16.10.2008, 08:35
@MrsHyde

ja,aber ist es ein Problem bei der Hausbank anzu rufen und den sachverhalt zu schildern,doch wohl kaum

MrsHyde  16.10.2008, 08:44
@wernilein

Sag mal, was soll dieser Hickhack, wernilein, natürlich hab ich ein Handy, aber wenns doch auch so geht... Im Falle eines Kartenverlustes kannst DU ja gern bei Deiner Hausbank anrufen, ich hab keine Flatrate und spar mir deshalb lieber die Kosten. O.K.? Und jetzt gib Ruh lach

  1. lastschrift - EC-Karte + Unterschrift. Wenn man zur Polizei geht, kann man die Karte temporär und dauerhaft über das Kuno System als gestohlen markieren. Bei Händlern, die diese Datenbank vor der Lastschrift abfragen bekommt der Dieb keine Ware. Doch zum beispiel in Hessen ist die Polizei da nicht teilnehmer. D.h weder alle Händler, noch jede Polizei unterstützen das aktuell. Im grunde erleichtert die Anzeige/Kunosperre nur die Argumentation gegenüber Inkassobüros, die zurrückgebuchte Lastschriften eintreiben. Den Beweis, dass du Unterschrieben hast, muss der Laden/Inkasso sowieso führen.
  2. Girocard + PIN Diese einkaufsmöglichkeit sollte immer über die genannten Sperrrufnummer gesperrt werden und ist dann Überall aktiv.

Hallo zusammen,

noch schnell eine Erläuterung zum Abschlußstatement von AndreaSch: in einigen Bundesländern (z.B. NRW) kann die Polizei eine EC-Karte sperren, so dass sie in den meisten Geschäften nicht mehr zum "Einkaufen gegen Unterschrift" genutzt werden kann. Das ist auch nach einem "Verlust" möglich, man muß/ darf/ sollte dafür keine Straftat erfinden.

Stellt sich später heraus, dass mit der verlorenen Karte Geld abgehoben wurde, so sollte man umgehend eine Strafanzeige erstatten.

Nein, eine verlorengegangene EC-Karte wird nicht bei der Polizei gemeldet, da es sich nicht um Diebstahl, sondern um Verlust handelt. Da es sich um eine verlorengegangenen Sachgegenstand handelt und nicht um eine Person, wird die Polizei keine Vermisstenanzeige entgegennehmen.

Ab sofort ist für die Kartensperre (Maestro- oder Kundenkarte) keine polizeiliche Verlustanzeige mehr erforderlich!

Die Verlustanzeige muss jedoch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen bei Missbrauch nachgebracht werden.