Ebay verkäuferschutz?
Moin, ich habe vor 2 Wochen ein Spiel auf ebay verkauft. Jetzt sagt der Käufer das es nicht angekommen ist und er sein Geld zurück verlangt. Im Angebot war Versand per großbrief angegeben. Also ohne sendungsnummer. Wer ist jetzt im Nachteil ich oder er? Er hätte ja Versand per Päckchen verlangen können vor dem Kauf.
Lg
Edit: das in den Versand Details gefunden
Hast du noch die Rechnung, als du das Packet verschickt hast?
Hab die frankierung online über ebay gekauft
3 Antworten
Kauf von einem privaten Verkäufer
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurückverlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt und dadurch beschädigt wurde. .............................
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Kauf von einem gewerblichen Verkäufer
Wenn Sie als privater Käufer einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer kaufen, liegt ein so genannter Verbrauchsgüterkauf vor. Dabei trägt immer der Verkäufer das Versandrisiko (§ 475 Abs. 2 BGB). Dies gilt gleichermaßen für den Verkauf von neuen und gebrauchten Waren.
Geht die Ware beim Transport verloren, können Sie die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Sie haben jedoch grundsätzlich keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Wird die Ware auf dem Transportweg beschädigt, können Sie die Annahme der Ware verweigern und Nacherfüllung verlangen.
Von dieser Verpflichtung kann sich der gewerbliche Verkäufer auch nicht durch abweichende Regelungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonstige Regelungen befreien.
Hinweis: Die Gefahrtragungspflicht des gewerblichen Verkäufers gilt unabhängig davon, ob eine versicherte oder unversicherte Versandart gewählt wurde. Bietet der Verkäufer einen unversicherten Versand an, so kann er dadurch das Transportrisiko nicht auf Sie abwälzen.
Nein, bist Du nicht. eBay steht nicht über dem Gesetz.
Und demnach bist Du zwar raus, wenn Du die Sendung an den Transportdienstleister übergeben hast, aber genau das kannst Du ja mangels Sendungsverfolgung nicht nachweisen.
Ebay zitiert doch das BGB. Warum sagt du ebay steht nicht über dem gesetzt?
... dann müsste ich aus dem Schneider sein
Bedenke dabei aber bitte auch folgendes ...
Rechtliche Informationen für private Verkäufer
Was gilt, wenn die Ware beim Versand verloren geht?
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs. 1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Wird der Artikel dem Versandunternehmen ordnungsgemäß übergeben und geht der Artikel verloren oder wird beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern.Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie die Übergabe an das Transportunternehmen im Zweifelsfall durch entsprechende Belege nachzuweisen haben.
Von besonderer Relevanz ist ein solcher Beleg auch im Rahmen des eBay-Käuferschutzes. Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen des eBay-Käuferschutzes unabhängig von den zwischen dem Käufer und Verkäufer geltenden gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zum Versand besteht. Wenn ein Käufer seinen Artikel nicht erhält, hat er möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung, wenn der Artikel durch den eBay-Käuferschutz abgedeckt ist. Wenn keine Sendungsnummer angegeben werden kann, entscheidet eBay in der Regel zugunsten des Käufers. Auch um sich gegen Käuferschutzfälle abzusichern, empfiehlt eBay daher Artikel immer mit Sendungsverfolgung zu verschicken und die entsprechenden Details hochzuladen.
Als Verkäufer haben Sie zudem die vertragliche Nebenpflicht, den Artikel ordnungsgemäß und sicher zu verpacken. Wird der Artikel aufgrund einer unsachgemäßen Verpackung beschädigt, stehen dem Käufer unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Dies gilt auch, wenn Sie sich mit dem Käufer auf eine bestimmte Versandart (z.B. versicherter Versand) geeinigt haben und Sie von dieser Vereinbarung abweichen.
Tipp: Bieten Sie einen versicherten Versand an, sollten Sie, um Missverständnisse und spätere Streitfälle zu vermeiden, bereits in der Artikelbeschreibung angeben, welche Form des versicherten Versands gemeint ist.
Gerade bei höherpreisigen Artikeln ist der Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung zu empfehlen.
Quelle: https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html
Weil da oben nur die Hälfte des wichtigen Textes steht. Es fehlt der Teil, auf den ich hingewiesen habe. Und wenn Du nur den halben Text liest, denkst Du, Du wärst im Recht. Bist Du aber nicht.
Hab noch mal in die Versand Details geschaut und das gefunden. Sollte doch reichen oder?
Hab das bild oben in die Frage eingefügt
Wer ist jetzt im Nachteil
Wenn der Käufer mit Käuferschutz bezahlt hat, dann sind Privat-Verkäufer IMMER im Nachteil.
Insbesondere, wenn ohne Sendungsnummer versendet wird.
Du, falls du gewerblich handelst.
Ahhh sehr gut danke, dann müsste ich aus dem Schneider sein