Was macht die Polizei wenn ich einen Ebay Verkäufer über seine IBAN Anzeige?

11 Antworten

Ehrlich gesagt klingt das eher nach Schlampigkeit als nach einem versuchten Betrug. Aber natürlich kann man eine Strafanzeige auch dann erstatten, wenn zumindest die realistische Möglichkeit besteht, dass eine Straftat vorliegt. Wird bewusst minderwertige oder falsche Ware verschickt, die geringerwertig ist als die vereinbarte Ware, kann es sich durchaus um Betrug handeln. Die Polizei sieht das häufig leider nicht so und ist der Meinung, dass ein (versuchter) Betrug nur dann vorliegt, wenn gar keine Ware geschickt wird. Das ist aber nicht zutreffend. Empfehlenswert ist es aber zur Vermeidung von Diskussionen, die Strafanzeige digital zu erstatten. Unter https://www.online-strafanzeige.de/ findest du die Links zu den Onlineplattformen der jeweiligen Landespolizei.

Wenn man außer der IBAN des Verkäufers keine weiteren Daten kennt, ist eine Anzeige durchaus sinnvoll, da die Polizei (wenn Sie denn ermittelt) anhand der IBAN auch die Identität des Verkäufers ermittelt. Handelt es sich um eine ausländische Kontoverbindung, macht die Polizei aber auch ganz häufig gar keine Abfrage im Ausland.

Zum Anwalt zu gehen ist nur dann sinnvoll, wenn man überhaupt irgendwelche Kontaktdaten des Verkäufers hat. Den ohne Name und Adresse des Verkäufers kann auch der Anwalt nicht viel machen. Eine E-Mail-Adresse ist natürlich auch schon ganz hilfreich, aber wenn man den Verkäufer verklagen will, benötigt man neben seinen vollständigen Namen und seine Adresse.

Hat man die Adresse nicht, ist die Strafanzeige bei der Polizei ein sinnvoller erster Schritt. Man sollte aber immer auch angeben, warum man der Meinung ist, dass der Verkäufer bewusst die falsche (minderwertige) Ware geschickt hat. Denn nur dann ergibt sich ein Anfangsverdacht für einen Betrug. Klatscht man dass der Polizei einfach mit der Begründung hin "der Verkäufer hat mir etwas anderes geschickt als vereinbart", zogen die Polizisten (nicht ganz zu Unrecht) nur mit den Schultern, ermitteln gar nicht und schicken die Akte einfach zur Einstellung an die Staatsanwaltschaft.

Man kann es gar nicht oft genug sagen: Gegenüber dem Verkäufer sollte man klare Fristen setzen und die Übersendung der korrekten Ware anmahnen.

Zur Einordnung der Kosten: Eine Erstberatung beim Anwalt kostet in der Regel etwa 100 € aufwärts. Sollte der Gegenstandswert unter 500 € liegen, ist die Gegenseite – selbst wenn man ein Gerichtsverfahren angestrengt und gewinnt – nur zur Erstattung der gesetzlichen Gebühren verpflichtet. Diese liegen bei einem Gegenstandswert bis 500 € bei 90,96 €. Bei einem Gegenstandswert bis 1000 € liegen die gesetzlichen Gebühren bei 159,94 €. Alles was der Anwalt mehr kostet, muss man selbst tragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist Privatrecht. Du kannst den Verkäufer verklagen.

Aussichten auf Erfolg: äußerst gering.

Um wieviel Geld gehts denn?

Die Polizei wird da kaum etwas unternehmen.

Ein Aufriss mit Polizei/Anwalt & Co. "rechnet" sich erst ab einigen hundert Euro.

Melde den Spacken bei Ebay und buch das unter Lehrgeld ab.

Das interessiert die Polizei nicht im Geringsten.

 Der Verkäufer hat mir zwei Karten nicht geschickt

Steht auf dem Paket nicht der Absender inkl. Adresse???

Ebay Verkäufer

Was sagt Ebay dazu?

über seine IBAN Anzeige

Du hast doch kein Geld an ein Konto ohne Namen gesendet, oder?

Wird die Polizei da überhaupt etwas tun?

Geh zur Polizei und frage doch einfach dort nach. Du solltest ja wie oben erwähnt Name und Adresse der Person haben.